Berlin:Waffenschmuggel: Angeklagter weist Vorwürfe zurück

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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

Gegen einen mutmaßlichen Waffenschmuggler hat der Prozess am Berliner Landgericht begonnen. Der 47-Jährige soll sich eine Landmine, die gegen Menschen...

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Berlin (dpa/bb) - Gegen einen mutmaßlichen Waffenschmuggler hat der Prozess am Berliner Landgericht begonnen. Der 47-Jährige soll sich eine Landmine, die gegen Menschen eingesetzt werden kann sowie drei Handgranaten, eine Maschinenpistole nebst Munition und Schalldämpfer sowie einen Revolver verschafft und nach Deutschland gebracht haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Verteidiger erklärte zu Prozessbeginn am Donnerstag, sein Mandant weise die Vorwürfe entschieden zurück.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die illegalen Waffen spätestens seit dem 20. Januar 2021 in einer Wohnung in Berlin-Steglitz gelagert wurden - verpackt in einem Rollkoffer. Laut Anklage soll der 47-Jährige einen Bekannten veranlasst haben, den Koffer zu verwahren. Beide Männer hätten gewusst, dass sie „nicht über die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen zum Erwerb, zum Umgang und zum Besitz dieser Gegenstände verfügten“.

Der Angeklagte erklärte, die Waffen habe nicht er, sondern der Bekannte mit Wohnung in Steglitz besessen. „Ich hatte ihm einen Koffer gegeben, damit er Werkzeug einpacken kann“, so der 47-Jährige aus der Baubranche. Einmal habe der Bekannte einen Koffer mit Waffen gezeigt. „Ich habe gesagt, er soll das Zeug wegschmeißen oder zur Polizei gehen.“ Gespräche über einen möglichen Verkauf der Waffen habe es nicht gegeben. Möglicherweise habe der Mann den ihm überlassenen Koffer für die Waffen genutzt.

Der Koffer sei ein Zufallsfund, hieß es am Rande der Verhandlung. Polizisten hätten die Waffen entdeckt, als es bei dem Bekannten des Angeklagten wegen eines anderen Verdachts zu einer Hausdurchsuchung kam. Der Bewohner sei damals vorläufig festgenommen und inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In seinem Verfahren soll er den nun Angeklagten erheblich belastet haben. Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220728-99-189027/3

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