Berlin:Waffen und Munition gehortet: Lange Haft für Waffennarr

Berlin (dpa/bb) – Ein Jahr nach dem Fund von mehr als 20 Pistolen und Gewehren sowie über 20 000 Schuss Munition in Berlin-Reinickendorf ist ein 40-Jähriger zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Mittwoch des mehrfachen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie der Anstiftung zum Einbruchsdiebstahl schuldig. Er sei ein Waffennarr und habe gewerbsmäßig gehandelt, hieß es im Urteil.

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Berlin (dpa/bb) – Ein Jahr nach dem Fund von mehr als 20 Pistolen und Gewehren sowie über 20 000 Schuss Munition in Berlin-Reinickendorf ist ein 40-Jähriger zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Mittwoch des mehrfachen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie der Anstiftung zum Einbruchsdiebstahl schuldig. Er sei ein Waffennarr und habe gewerbsmäßig gehandelt, hieß es im Urteil. 

Bei einer Razzia hatte die Polizei im Oktober 2017 mehrere Wohnungen, Geschäftsräume und Fahrzeuge durchsucht. 33 Kisten und Tüten mit rund 20 000 Schuss Munition stellte die Polizei in einer Wohnung sicher. In einem Auto wurden diverse Pistolen und Revolver sowie mehrere Sturmgewehre und eine Maschinenpistole entdeckt. Diese Waffen seien dem Angeklagten zuzuordnen, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht verhängte zwei Einzelstrafen. Wegen der Waffendelikte ergingen viereinhalb Jahre Haft. Für einen Einbruch, bei dem im Oktober 2015 sieben Waffen gestohlen wurden, erhielt der Angeklagte unter Einbeziehung einer früheren Strafe zwei Jahre Haft.

Der einschlägig vorbestrafte Familienvater hatte die Vorwürfe im Wesentlichen zurückgewiesen und erklärt, er sei „kein Islamist und kein Waffenhändler“. Er wolle künftig aber Abstand von Waffen halten.

Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre und drei Monate Haft wegen der Waffendelikte sowie zwei Jahre und drei Monate wegen des Einbruchs gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Strafe, die mit der mehr als einjährigen Untersuchungshaft ihres Mandanten abgegolten sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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