Berlin:Untreue-Prozess: Freispruch für frühere Ärztefunktionäre

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Berlin (dpa/bb) - Vier frühere Berliner Ärztefunktionäre sind im Prozess wegen Untreue im besonders schweren Fall und wegen Anstiftung dazu freigesprochen worden. Die Vorwürfe hätten sich in der fast viermonatigen Verhandlung nicht bestätigt, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Montag sein Urteil. Es sei zu keiner Vermögensgefährdung und zu keinem Schaden gekommen. Der Freispruch erfolge aus rechtlichen Gründen.

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Berlin (dpa/bb) - Vier frühere Berliner Ärztefunktionäre sind im Prozess wegen Untreue im besonders schweren Fall und wegen Anstiftung dazu freigesprochen worden. Die Vorwürfe hätten sich in der fast viermonatigen Verhandlung nicht bestätigt, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Montag sein Urteil. Es sei zu keiner Vermögensgefährdung und zu keinem Schaden gekommen. Der Freispruch erfolge aus rechtlichen Gründen.

Hintergrund des Verfahrens sind Übergangsgelder in Höhe von rund 549 000 Euro, die drei der Mediziner laut Anklage mit Hilfe des vierten rechtswidrig erhalten haben sollen. Jeweils 183 000 Euro hätten sie erlangt, obwohl sie Anfang 2011 erneut zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gewählt wurden und nicht in die eigene Praxis zurückgingen. Der Fall liegt mehr als acht Jahre zurück.

Das Geld wurde später zurückgezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen sowie Geldauflagen von jeweils 10 000 Euro, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Was mit dem Übergangsgeld bei einer Wiederwahl geschehen sollte, war nicht geregelt“, heißt es darin. Weil die Übergangsgelder in neuen Verträgen verringert werden sollten, habe es nachvollziehbar Diskussionen gegeben.

Die Beträge seien für die Mediziner, die als Hauptamtliche in der Kassenärztlichen Vereinigung tätig wurden, als ein Ausgleich für Wertverlust vorgesehen gewesen. „Es gab keine Regelung, wann das Geld auszuzahlen ist.“ Der Vorgang sei insgesamt auch nicht im Geheimen abgelaufen, vielmehr hätten Fachausschüsse zugestimmt.

Allerdings sei es ein Fehler gewesen, dass die Auszahlung einige Wochen vor der notwendigen Zustimmung der Vertreterversammlung erfolgte, heißt es in dem Urteil weiter. Nach einem Zivilverfahren zahlten die Angeklagten das Geld zurück.

Der Fall ist seit Jahren juristisch umstritten. Das Berliner Landgericht hatte im Juni 2014 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Kammergericht dann anders und ließ einen Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts zu.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin organisiert die ambulante und medizinische Versorgung aller gesetzlich Versicherten in der Hauptstadt. Ihr gehören Angaben zufolge etwa 6800 niedergelassene Ärzte und 1600 Psychotherapeuten an.

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