Berlin:Tödliches Rennen auf Ku'damm: Urteil gegen Raser bestätigt

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Fahrzeugteile liegen nach einem illegalen Autorennen und dem folgenden Unfall auf der Straße. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen den zweiten Ku'damm-Raser aus dem Jahr 2016 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte eine...

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Berlin (dpa/bb) - Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen den zweiten Ku'damm-Raser aus dem Jahr 2016 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte eine Revision als unbegründet ab, wie am Mittwoch zu der Entscheidung vom 19. Januar mitgeteilt wurde. Das Berliner Landgericht hatte den Mann am 2. März 2021 wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei vorherige Verurteilungen wegen Mordes hatte der BGH verworfen.

Zwei junge Männer hatten sich am 1. Februar 2016 mit ihren Autos auf dem Berliner Ku'damm ein Rennen geliefert. Sie rasten mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde über die Straße und ignorierten mehrere rote Ampeln. Der eine Fahrer rammte das Auto eines unbeteiligten Mannes, der bei Grün auf die Kreuzung gefahren war. Der kleine Jeep des 69-jährigen Rentners wurde 70 Meter weit geschleudert, der Insasse starb.

Der erste Raser, der mit dem Jeep kollidierte, wurde bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der zweite Raser, der nicht mit dem Jeep zusammenstieß, wurde 2017 und 2019 ebenfalls wegen Mordes verurteilt. Der BGH sah aber bei dem Mann einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft nicht als belegt. 

Im dritten Prozess gegen den Mann hatte das Landgericht dann im März 2021 geurteilt, der Mann habe die tödlichen Folgen billigend in Kauf genommen. Er sei das Risiko bewusst eingegangen, um das Rennen nicht zu verlieren. Dass nicht sein Auto mit dem Jeep kollidierte, „hing von einem absoluten Zufall ab“. Ihm sei aber „keine täterschaftliche Mitverantwortung für den Tod anzulasten“. Das Handeln des Fahrers sei als versuchter Mord zu klassifizieren. Dieses Urteil hat nun Bestand.

© dpa-infocom, dpa:220126-99-858066/2

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