Berlin:Schleusungen mit Scheinehen? Bande in Berlin vor Gericht

Berlin (dpa/bb) – Eine international agierende Bande soll jahrelang Afrikaner gegen Bezahlung mit gefälschten Urkunden und Scheinehen nach Berlin geschleust haben. Acht Monate nach einem Großeinsatz der Polizei gegen die Gruppierung hat am Freitag vor dem Landgericht der Prozess gegen fünf Frauen und einen Mann begonnen. Mit von Nigeria aus agierenden Komplizen sollen sie Ausländern aus Nicht-EU-Staaten – meist aus Nigeria – ein EU-Aufenthaltsrecht verschafft haben. Zwei der Angeklagten kündigten Aussagen an.

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Berlin (dpa/bb) – Eine international agierende Bande soll jahrelang Afrikaner gegen Bezahlung mit gefälschten Urkunden und Scheinehen nach Berlin geschleust haben. Acht Monate nach einem Großeinsatz der Polizei gegen die Gruppierung hat am Freitag vor dem Landgericht der Prozess gegen fünf Frauen und einen Mann begonnen. Mit von Nigeria aus agierenden Komplizen sollen sie Ausländern aus Nicht-EU-Staaten – meist aus Nigeria – ein EU-Aufenthaltsrecht verschafft haben. Zwei der Angeklagten kündigten Aussagen an. 

Die 41- bis 65-jährigen Angeklagten – drei aus Nigeria stammende Frauen, zwei Deutsche und ein aus Angola stammender Portugiese - sollen sich spätestens Ende 2014 zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Es seien unter anderem Heiratsurkunden, Personaldokumente, Arbeitsverträge und Meldebestätigungen gefälscht worden, um Migranten mit fingierten Ehen „Aufenthaltskarten für Familienangehörige von Unionsbürgern“ zu verschaffen. Zumeist seien Scheinehen von Männer aus Nigeria mit portugiesischen Frauen vorgetäuscht worden.

Im Prozess geht es um 44 Fälle. Eine 51-jährige Nigerianerin und der 52-jährige Portugiese gelten als Hauptangeklagte. Mitangeklagt ist eine Berliner Rechtsanwältin. Die Anklage geht davon aus, dass die Gruppierung bis zu 15 000 Euro im Einzelfall kassierte. „Insgesamt ist von Einnahmen in Höhe von mindestens einer Million Euro auszugehen“, heißt es in der Anklage. Der Prozess um banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung sowie Beihilfe zum Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz wird am 29. Mai fortgesetzt.

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