Berlin:Randalierenden Mann tödlich verletzt: Bewährungsstrafe

Berlin (dpa/bb) - Weil er einen vor seinem Taxi randalierenden Mann angefahren und tödlich verletzt hatte, ist ein 52-Jähriger zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe den 31 Jahre alten Störenfried von der Straße drängen wollen, begründete das Berliner Landgericht am Freitag. Er habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht. Das Gericht verhängte zudem eine einjährige Führerscheinsperre. Der Geschädigte war neun Tage nach dem Geschehen im Februar 2017 in einem Krankenhaus gestorben.

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Berlin (dpa/bb) - Weil er einen vor seinem Taxi randalierenden Mann angefahren und tödlich verletzt hatte, ist ein 52-Jähriger zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe den 31 Jahre alten Störenfried von der Straße drängen wollen, begründete das Berliner Landgericht am Freitag. Er habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht. Das Gericht verhängte zudem eine einjährige Führerscheinsperre. Der Geschädigte war neun Tage nach dem Geschehen im Februar 2017 in einem Krankenhaus gestorben.

Der Fußgänger war laut Urteil angetrunken und gerade aus einem Club geworfen worden, als er sich im Stadtteil Kreuzberg vor das Taxi des Angeklagten stellte. „Er schlug mit seinen bloßen Fäusten auf das Fahrzeug ein“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe zunächst besonnen reagiert und durch langsames Anfahren den Mann von der Straße schieben wollen. „Beim dritten Akt aber setzte er zurück und beschleunigte stärker.“ Der Geschädigte sei zunächst auf die Motorhaube und dann auf die Straße gefallen.

Das Gericht schloss eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Tat nicht aus. Es sei ein „Augenblicksversagen“ in einer schwierigen Situation gewesen. Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft plädiert. Die Verteidiger verlangten Freispruch. Ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt und den Mann nicht treffen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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