Berlin:Patientin misshandelt: Bewährungsstrafe für Pflegehelferin

Berlin (dpa/bb) - Weil sie eine 75 Jahre alte Patientin in Berlin-Steglitz geschlagen, an den Haaren gezogen und ihr den Mund zugehalten hatte, ist eine Pflegehelferin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Dienstag zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die geständige Angeklagte sowie eine Geldauflage von 1200 Euro. Die Pflegehelferin habe sich der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, begründete das Gericht.

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Berlin (dpa/bb) - Weil sie eine 75 Jahre alte Patientin in Berlin-Steglitz geschlagen, an den Haaren gezogen und ihr den Mund zugehalten hatte, ist eine Pflegehelferin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Dienstag zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die geständige Angeklagte sowie eine Geldauflage von 1200 Euro. Die Pflegehelferin habe sich der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, begründete das Gericht.

Zu dem Übergriff war es laut Anklage während einer Nachtschicht im Februar 2018 gekommen. Die 57-Jährige, die als Leasingkraft in der Pflegeeinrichtung arbeitete, habe das Bett der 75-Jährigen neu beziehen müssen. Weil sie in der Nacht für etwa 60 Bewohner zuständig gewesen sei, habe sie sich überfordert und überlastet gefühlt, sagte der Richter. „Es kam zu einer rohen Misshandlung.“ Die körperlich stark eingeschränkte, aber geistig rege Geschädigte sei völlig verängstigt gewesen und habe den ganzen Vormittag über geweint.

Die Angeklagte, die sich fünf Monate in Untersuchungshaft befand, hatte zuvor gestanden. „Ich war gestresst“, erklärte die ausgebildete Pflegehelferin. „Ich habe recht grob Kissen und Decken entfernt, der Frau einen leichten Klaps auf den Rücken gegeben, sie angeschrien.“ Die 57-Jährige bat um Entschuldigung. „Ich habe inzwischen auch begriffen, dass ich dem Pflegeberuf nicht mehr gewachsen bin.“

Das Gericht folgte mit der Entscheidung dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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