Berlin:Paketzusteller zu Bewährungsstrafe verurteilt

Berlin (dpa/bb) - Weil er als Paketzusteller Dutzende Sendungen mit betrügerisch bestellten Handys verschwinden ließ, ist ein 59-Jähriger zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten am Mittwoch der Unterschlagung, der Fälschung beweiserheblicher Daten sowie der Verletzung des Postgeheimnises in 78 Fällen schuldig. Der damalige Paketbote sei möglicherweise ein Handlanger für Dritte gewesen, die die Waren vom Ausland aus geordert hatten, sagte die Richterin. Sie ordnete zudem die Einziehung von knapp 42 000 Euro als Wertersatz an.

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Berlin (dpa/bb) - Weil er als Paketzusteller Dutzende Sendungen mit betrügerisch bestellten Handys verschwinden ließ, ist ein 59-Jähriger zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten am Mittwoch der Unterschlagung, der Fälschung beweiserheblicher Daten sowie der Verletzung des Postgeheimnises in 78 Fällen schuldig. Der damalige Paketbote sei möglicherweise ein Handlanger für Dritte gewesen, die die Waren vom Ausland aus geordert hatten, sagte die Richterin. Sie ordnete zudem die Einziehung von knapp 42 000 Euro als Wertersatz an.

Der 59-Jährige war Mitarbeiter einer Firma, die für die Deutsche Post DHL als Subunternehmer tätig war. Er hatte der Anklage zufolge eine Reihe von Sendungen an Personen an sich genommen, die gar nicht existieren. Die Waren hätten er oder andere betrügerisch bestellt. Um seinem Arbeitgeber eine korrekte Zustellung vorzutäuschen, habe er in seinem Handscangerät falsche Angaben über die angeblichen Empfänger gemacht. Das Gericht ging von einem Schaden von knapp 42 000 Euro aus.

Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Sein Verteidiger sagte, dem Mann sei lediglich nachgewiesen worden, dass er in 53 Fällen Pakete als ausgeliefert registriert hatte, obwohl die jeweiligen Adressen gar nicht existierten. Der Anwalt verlangte ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Fälschung beweiserheblicher Daten. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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