Berlin:Pakete im Verteilzentrum gestohlen: Vier Männer verurteilt

Lesezeit: 1 min

Ein Schild mit der Aufschrift „Amtsgericht Tiergarten“. (Foto: Sven Braun/dpa/Archivbild)

Weil sie diverse Pakete in einem Verteilzentrum in Berlin-Spandau geplündert hatten, sind zwei damalige Mitarbeiter und zwei weiterer Angeklagte verurteilt...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Weil sie diverse Pakete in einem Verteilzentrum in Berlin-Spandau geplündert hatten, sind zwei damalige Mitarbeiter und zwei weiterer Angeklagte verurteilt worden. Mit einer Strafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 1000 Euro erhielt ein 25-Jähriger, der als ein Teamleiter agiert hatte, die höchste Strafe. Er sei der Initiator gewesen und habe die Taten durch seine verantwortliche Position ermöglicht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag.

Die vier Angeklagten wurden des Diebstahls im besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Ein damaliger Kurierfahrer erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung, ein 26-jähriger Freund des damaligen Teamleiters neun Monate Haft auf Bewährung. Diese beiden Angeklagten sollen zudem eine Auflage von 400 Euro zahlen. Eine Strafe von 4500 Euro erging gegen einen 26-Jährigen. Das Verfahren gegen einen fünften Angeklagten wurde gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt.

Die 25- bis 33-Jährigen hatten gestanden. Der damalige Teamleiter erklärte, er sei nach der Spätschicht stets als Letzter durch die Lagerhalle gegangen und habe dann abgeschlossen. Anfang 2016 sei er auf die Idee gekommen, „mal in Pakete zu schauen“. In sechs Fällen habe er jeweils mit einem oder weiteren Mittätern mehrere Sendungen geöffnet und Gegenstände gestohlen. Er habe sich in finanziellen Schwierigkeiten befunden und entwendete Waren verkaufen wollen.

Die Männer sollen laut Anklage in unterschiedlicher Beteiligung zwischen Januar und März 2016 Waren im Wert von mehr als 30 000 Euro gestohlen haben. Drei der Angeklagte hätten als damalige Mitarbeiter in dem Verteilzentrum Zugriff auf die Sendungen gehabt. Dabei hätten sie es insbesondere auf sogenannte VIP-Pakete abgesehen, die durch Zwischenlagerung in einem käfigartigen und nach oben offenen Raum zusätzlich gesichert gewesen seien. Ein Großteil der Beute - darunter Smartphones, Schuhe, Uhren und Lautsprecher - sei in den Wohnungen der Angeklagten sichergestellt worden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidiger hatten etwas geringere Strafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: