Berlin:Nach Trennung Ehefrau erstochen: Zwölf Jahre Gefängnis

Lesezeit: 1 min

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. (Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Nach tödlichen Messerstichen auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in einem Hausflur ist ein 37-Jähriger zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Nach tödlichen Messerstichen auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in einem Hausflur ist ein 37-Jähriger zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann am Donnerstag des Totschlags schuldig. Nach einer vermutlich kurzen verbalen Konfrontation sei er seiner fliehenden Frau gefolgt und habe sie mit vier Messerstichen umgebracht, begründete der Vorsitzende Richter. Das Gericht gehe von einer Spontantat aus. Die 29 Jahre alte Mutter von zwei Kindern war kurz nach der Attacke am 16. Dezember 2019 in Berlin-Spandau auf dem Weg in ein Krankenhaus gestorben.

Die aus dem Irak stammenden Eheleute hätten bereits seit mehreren Wochen getrennt gelebt, als es zum Angriff kam, hieß es weiter im Urteil. Wegen häuslicher Gewalt habe die Frau per Beschluss des Familiengerichts seine Verweisung aus der gemeinsamen Wohnung veranlasst. Als die Mutter am Morgen des Tattages ihre Töchter zur Kita brachte, habe der Angeklagte seine Frau beobachtet. Er sei ihr dann gefolgt, um sie nach seinen Angaben zur Rede zu stellen. „Sie sollte sich ihm wieder zuwenden und ihm Umgang mit den beiden Kindern erlauben“, so der Richter.

Was im Einzelnen im Hausflur geschah, sei allerdings im Prozess nicht aufzuklären gewesen, hieß es weiter. Die Angaben des 37-Jährigen, er habe nach der Ankündigung seiner Frau, er werde die Kinder nie wieder sehen, spontan ein Küchenmesser aus ihrer Tasche gezogen, seien nicht zu widerlegen. Die 29-Jährige habe zuvor Kuchen in die Kita gebracht und diesen dort möglicherweise aufgeschnitten. Der Mann sei nach der Tat zur Polizei gegangen und habe sich gestellt. Seine Aussage im Prozess, er habe seine Frau von einem Selbstmordversuch abhalten wollen und dabei verletzt, sei allerdings grotesk, sagte der Richter.

Der Staatsanwalt war von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen und hatte eine lebenslange Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf fahrlässige Tötung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: