Berlin:Messerangriff am Berliner Teufelsberg: Haft für 18-Jährigen

Berlin (dpa/bb) - Nach beinahe tödlichen Messerstichen auf einen jungen Mann am Teufelsberg in Berlin-Grunewald ist ein 18-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe das damals 19 Jahre alte Opfer am Rande einer Party im August 2018 angegriffen und im Gerangel durch fünf Stiche in den Rücken lebensgefährlich verletzt, hieß es im Urteil. Ein 19-jähriger Mitangeklagter erhielt 60 Stunden Freizeitarbeit. Er habe dem Opfer einen Faustschlag versetzt.

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Berlin (dpa/bb) - Nach beinahe tödlichen Messerstichen auf einen jungen Mann am Teufelsberg in Berlin-Grunewald ist ein 18-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe das damals 19 Jahre alte Opfer am Rande einer Party im August 2018 angegriffen und im Gerangel durch fünf Stiche in den Rücken lebensgefährlich verletzt, hieß es im Urteil. Ein 19-jähriger Mitangeklagter erhielt 60 Stunden Freizeitarbeit. Er habe dem Opfer einen Faustschlag versetzt.

„Es war ein kurzer und heftiger Angriff“, sagte der Vorsitzende Richter. Zunächst habe der 19-jährige Angeklagte den Geschädigten geschlagen. Auslöser sei ein leichtes Anrempeln gewesen. Als sich der Attackierte wehrte, sei er durch den Hauptangeklagten umgerissen worden. In einem „unübersichtlichen Kampf“ in einem Gebüsch habe der 18-Jährige blitzartig zugestochen. Von einem versuchten Totschlag, von dem die Anklage zunächst ausgegangen war, sei der Angeklagte allerdings zurückgetreten und weggerannt.

Der 18-Jährige hatte zu Beginn des fünfmonatigen Prozesses erklärt, er habe aus Angst zugestochen. Er sei angegriffen und durch mehrere Männer geschlagen worden. Seine Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Es habe eine „notwehrähnliche Situation“ vorgelegen. Die Anwälte des Mitangeklagten forderten Freispruch.

Das Gericht schloss sich im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft an, die eine vierjährige Jugendstrafe für den Hauptangeklagten verlangt hatte. „Eine Notwehrsituation hat es aus unserer Sicht nicht gegeben“, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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