Berlin:Kindesmissbrauch: Haft für Berliner Ex-Jugendfeuerwehrwart

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Berlin (dpa/bb) – Ein ehemaliger Berliner Jugendfeuerwehrwart ist wegen jahrelangen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. 43 Übergriffe auf einen Jungen in der Zeit von 2008 bis 2013 hätten zu dem Schuldspruch geführt, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. An den Geschädigten soll der 60-Jährige ein Schmerzensgeld von insgesamt 25 000 Euro zahlen. Der Mann, der im Hauptberuf Feuerwehrmann war und zuletzt ehrenamtlich Landesjugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehren Berlins, hatte in dem Prozess auch bereits verjährte sexuelle Übergriffe auf Jungen seit Mitte der 1980er-Jahre zugegeben.

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Berlin (dpa/bb) – Ein ehemaliger Berliner Jugendfeuerwehrwart ist wegen jahrelangen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. 43 Übergriffe auf einen Jungen in der Zeit von 2008 bis 2013 hätten zu dem Schuldspruch geführt, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. An den Geschädigten soll der 60-Jährige ein Schmerzensgeld von insgesamt 25 000 Euro zahlen. Der Mann, der im Hauptberuf Feuerwehrmann war und zuletzt ehrenamtlich Landesjugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehren Berlins, hatte in dem Prozess auch bereits verjährte sexuelle Übergriffe auf Jungen seit Mitte der 1980er-Jahre zugegeben.

Der Angeklagte war im März 2018 von seinem langjährigen Ehrenamt als Landesjugendfeuerwehrwart zurückgetreten. Kurz zuvor war gegen ihn Strafanzeige erstattet worden. Im Laufe der Ermittlungen hatten sich mehrere inzwischen erwachsene Männer als Geschädigte gemeldet, deren Fälle wegen Verjährung eingestellt werden mussten. Von zwölf Opfern war im Prozess die Rede.

Der Angeklagte sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort suspendiert worden, hieß es am Rande. Inzwischen sei er bei gekürzten Bezügen pensioniert. Ein Verdienstkreuz, das er für seine ehrenamtliche Arbeit erhalten hatte, gab der Angeklagte vor wenigen Tagen zurück.

Der langjährige Feuerwehrbeamte hatte vor Gericht erklärt, er habe die „bestehende Nähe“ für sexuelle Handlungen ausgenutzt und „nicht den notwendigen Abstand gehalten“. Die Anklage war zunächst von 48 Übergriffen auf einen zur Tatzeit neun- bis 14-jährigen Jungen sowie von einem Missbrauch im Fall eines damals 13-Jährigen ausgegangen. Eine sexuell motivierte Berührung des 13-Jährigen sei allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden, so das Gericht.

Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr hatten den Prozess im Gerichtssaal verfolgt. „Für die vor Ort anwesenden Betroffenen war es ein wichtiges Zeichen, Vertreter der Behörde als Ansprechpartner anzutreffen“, hieß es in einer Mitteilung nach dem Urteil. Der Strafprozess sei auch begleitet worden, „um die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse in unsere zukünftige verbesserte Präventionsarbeit einfließen zu lassen.“ Die Berliner Feuerwehr werde alles daran setzen, damit sich derartige Geschehnisse nicht wiederholen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der teilweise nicht öffentlichen Verhandlung eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Anwältin des Geschädigten verlangte fünf Jahre. Die Verteidiger forderten eine Bewährungsstrafe. Der Richter sagte, im Strafmaß sei neben dem Geständnis und einem „ernsten Bemühen um Wiedergutmachung“ berücksichtigt worden, dass der Angeklagte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden soll. Das Urteil wegen Missbrauchs von Kindern und von Schutzbefohlenen ist noch nicht rechtskräftig.

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