Berlin:Kindermörder droht nach Gewalt in Haft Sicherungsverwahrung

Berlin (dpa/bb) - Ein verurteilter Kindermörder steht wegen Gewalt im Gefängnis erneut vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft strebe auch die Verhängung von Sicherungsverwahrung an, hieß es zu Prozessbeginn am Freitag. Der 29-Jährige, der laut Urteil vor 13 Jahren einen siebenjährigen Jungen aus Mordlust umgebracht hatte, verweigerte zunächst eine Aussage. Dem mehrfach verurteilten Gewalttäter werden zwei mutmaßliche Angriffe auf Mitgefangene zur Last gelegt. Die Anklage lautet auf Körperverletzung und Erpressung.

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Berlin (dpa/bb) - Ein verurteilter Kindermörder steht wegen Gewalt im Gefängnis erneut vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft strebe auch die Verhängung von Sicherungsverwahrung an, hieß es zu Prozessbeginn am Freitag. Der 29-Jährige, der laut Urteil vor 13 Jahren einen siebenjährigen Jungen aus Mordlust umgebracht hatte, verweigerte zunächst eine Aussage. Dem mehrfach verurteilten Gewalttäter werden zwei mutmaßliche Angriffe auf Mitgefangene zur Last gelegt. Die Anklage lautet auf Körperverletzung und Erpressung.

Der 29-Jährige soll einem Mithäftling im Mai 2017 in einem Streit um Tabak mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Außerdem habe er den Mann zu einem unvorteilhaften Tauschgeschäft gezwungen, um an Drogen zu kommen. Im Februar 2018 soll der Kindermörder einen anderen Mitgefangenen getreten und mit Fäusten geschlagen haben. Der Mann habe Beulen am Kopf und eine Gehirnerschütterung davongetragen.

Der 29-Jährige, der 2006 wegen Mordes zur damals höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war, wurde bereits in früheren Verfahren wegen Gewalt in der Haft verurteilt. Zunächst erhielt er sechs Monate Haft, dann ein Jahr und zuletzt 20 Monate. Im Vorfeld des jetzigen Prozesses hatte er sich in Briefen als „Opfer“ bezeichnet und geschrieben: „Die wollen mich wegsperren.“

Sollte der Angeklagte nun zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt werden, wären die formalen Voraussetzungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung erfüllt. Der Prozess geht am 18. Juni weiter.

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