Berlin:Justizangestellte nach Hasstiraden im Supermarkt verurteilt

Berlin (dpa/bb) - Eine Berliner Justizangestellte ist nach fremdenfeindlichen Beschimpfungen in einer Warteschlange in einem Supermarkt der Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verwarnte die 52-Jährige. Eine Geldstrafe von 4000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Frau wurde auferlegt, einen bereits begonnenen Täter-Opfer-Ausgleich fortzusetzen und 1600 Euro an die geschädigte Familie zu zahlen. Sie hatte zu Prozessbeginn am Dienstag gestanden und erklärt, sie schäme sich. Es sei eine "stressbedingte Ausfallerscheinung" gewesen.

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Berlin (dpa/bb) - Eine Berliner Justizangestellte ist nach fremdenfeindlichen Beschimpfungen in einer Warteschlange in einem Supermarkt der Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verwarnte die 52-Jährige. Eine Geldstrafe von 4000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Frau wurde auferlegt, einen bereits begonnenen Täter-Opfer-Ausgleich fortzusetzen und 1600 Euro an die geschädigte Familie zu zahlen. Sie hatte zu Prozessbeginn am Dienstag gestanden und erklärt, sie schäme sich. Es sei eine „stressbedingte Ausfallerscheinung“ gewesen.

Die als Schreibkraft angestellte Frau hatte im März 2017 vor einem Pfandflaschenautomaten in Berlin-Charlottenburg einen Kunden gebeten, sie vorzulassen. Als der 31-Jährige ablehnte, weil er mit vier Kindern unterwegs war, sei es zu volksverhetzenden Äußerungen gekommen, heißt es in dem Urteil.

Die Angeklagte habe sich auf die vermeintlich türkische Nationalität des Vaters bezogen. Der Frau wurde auch auferlegt, sich in einem Brief bei dem mit acht Jahren ältesten Sohn des Mannes zu entschuldigen. Der Junge habe bis heute Angst, den Supermarkt zu betreten.

Im Urteil sei berücksichtigt worden, dass die Justizangestellte mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechen habe, begründete der Richter die Entscheidung weiter. Mit ihr folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers. Der Staatsanwalt hatte 3750 Euro Strafe verlangt.

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