Berlin:Geschleusten Vietnamesen in Berlin erpresst: Gefängnisstrafe

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Weil er an einem Übergriff auf einen illegal nach Deutschland geschleusten Vietnamesen beteiligt war, ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren und vier Monaten...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Weil er an einem Übergriff auf einen illegal nach Deutschland geschleusten Vietnamesen beteiligt war, ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch der versuchten schweren räuberischen Erpressung und der Körperverletzung schuldig. Er habe das Opfer, das von anderen Vietnamesen in einer Wohnung im Stadtteil Lichtenberg festgehalten wurde und zur Zahlung eines Schleusungsentgelts gezwungen werden sollte, geohrfeigt und mit einem Messer bedroht, begründeten die Richter.

Der Geschleuste, der laut Anklage für 26 000 US-Dollar über mehrere Stationen nach Großbritannien wollte, soll im Juni 2018 in Berlin zur Zahlung eines Teilbetrages für die Schleusung aufgefordert worden sein. Vereinbart sei jedoch gewesen, dass er erst bei Ankunft in Frankreich eine Teilzahlung leisten sollte.

Gesondert verfolgte Mittäter des vietnamesischen Angeklagten hätten den Geschleusten in Berlin festgehalten und ihn sowie seiner Familie in Vietnam mit körperlichen Repressalien gedroht, falls er nicht umgehend 20 000 US-Dollar zahle. Weil der Bedrohte fliehen und die Polizei alarmieren konnte, sei kein Geld geflossen.

Der Angeklagte war in einem ersten Prozess im Frühjahr 2019 zu einer Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts der Hauptstadt angeordnet.

Im jetzigen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: