Berlin:Drei Tote nach Feuer in Saunaclub: Wer ist verantwortlich?

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Berlin (dpa/bb) - Weil sie für den Tod von drei Menschen bei einem Brand in einem Saunaclub in Berlin-Schöneberg verantwortlich sein sollen, wird vier Männern der Prozess gemacht. Angeklagt sind vor dem Amtsgericht Tiergarten zwei damalige Geschäftsführer und ein Betriebsleiter, zudem muss sich ein damaliger Gast verantworten. Er soll mit einer glimmenden Zigarettenkippe das Feuer im Februar 2017 verursacht haben. Zwei der Angeklagten äußerten sich zu Prozessbeginn am Freitag. Ein 42-Jähriger sagte, er sei für kaufmännische Belange zuständig gewesen. Ein 33-Jähriger erklärte, er könne nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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Berlin (dpa/bb) - Weil sie für den Tod von drei Menschen bei einem Brand in einem Saunaclub in Berlin-Schöneberg verantwortlich sein sollen, wird vier Männern der Prozess gemacht. Angeklagt sind vor dem Amtsgericht Tiergarten zwei damalige Geschäftsführer und ein Betriebsleiter, zudem muss sich ein damaliger Gast verantworten. Er soll mit einer glimmenden Zigarettenkippe das Feuer im Februar 2017 verursacht haben. Zwei der Angeklagten äußerten sich zu Prozessbeginn am Freitag. Ein 42-Jähriger sagte, er sei für kaufmännische Belange zuständig gewesen. Ein 33-Jähriger erklärte, er könne nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Den Brand soll ein 37-jähriger Angeklagter verursacht haben: Als Gast habe er in einer Kabine sorgfaltswidrig einen Zigarettenrest in einem mit einer Plastikmülltüte versehenen Kunststoffmülleimer entsorgt, ohne sich zu vergewissern, dass die Kippe tatsächlich erloschen war. „Infolge des Fehlverhaltens kam es gegen 22.17 Uhr zu einem von der Kabine ausgehenden Brand“, so die Anklage. Der 37-Jährige hat zunächst vor Gericht geschwiegen.

17 Menschen befanden sich den Ermittlungen zufolge im Kellergeschoss des Saunaclubs in der Kurfürstenstraße, als sich die Rauchgase schnell ausbreiteten. Durch den Brand sei die „ohnehin spärliche elektrische Beleuchtung“ ausgefallen, so die Anklage. „Die nicht überprüfte Entrauchungsanlage blieb funktions- und wirkungslos.“ Drei Männern sei es nicht gelungen, aus dem verwinkelten Kellergeschoss zu fliehen. Sie konnten durch Einsatzkräfte der Feuerwehr nur noch tot geborgen werden. Ein weiterer Mann wurde verletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 44- und 42-Jährigen unter anderem vor, es als damalige Geschäftsführer unterlassen zu haben, die Umbauten des Voreigentümers an die baurechtlichen Bestimmungen anzupassen. Der damalige Betriebsleiter habe keine technische Prüfung der Lüftungs- und Entrauchungsanlage veranlasst. Zudem seien Notausgänge zum Teil zugestellt gewesen.

Der 42-Jährige erklärte weiter, er habe sich „mit technischen Dingen nicht befasst“. Den Saunaclub hätten er und einer der Mitangeklagten 2009 übernommen. Nach seinem Eindruck habe „alles unter behördlicher Kontrolle“ gestanden. Es sei davon ausgegangen, dass die Umbauten angemeldet und zugelassen worden waren. Der Prozess um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung geht am 4. September weiter.

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