Berlin:Buchhalterin veruntreute Firmengeld - Bewährungsstrafe

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Weil sie als Buchhalterin insgesamt rund 375.000 Euro Firmengeld auf eigene Konten umgeleitet haben soll, ist eine 40-Jährige zu einem Jahr und neun Monaten...

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Berlin (dpa/bb) - Weil sie als Buchhalterin insgesamt rund 375.000 Euro Firmengeld auf eigene Konten umgeleitet haben soll, ist eine 40-Jährige zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Frau am Donnerstag der Untreue in 665 Fällen schuldig. Allerdings sei es der damaligen Buchhalterin leicht gemacht worden, weil es kaum Kontrollen gegeben habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit dem Urteil wurde auch die Einziehung des erlangten Wertes angeordnet.

Die Angeklagte hatte gestanden. Sie habe ab 2016 immer wieder Geld für sich abgezweigt und vor allem für Online-Spiele ausgegeben, erklärte die Frau. Das Unternehmen habe sich damals in einem „gewissen schwierigen Fahrwasser“ befunden. Das habe Stress und Überforderung bei ihr ausgelöst. „Statt die Probleme in der Firma anzusprechen, habe ich zur Kompensation in meiner Freizeit gespielt.“ Eine Spielsucht habe sich entwickelt. Das Ausmaß der abgezweigten Beträge habe sie sich lange nicht bewusst gemacht. Inzwischen sei sie nach einer Therapie „standhaft“.

Die Frau war als Senior Finance Managerin und hauptverantwortliche Buchhalterin bei einem Unternehmen in der Hauptstadt tätig. „Als solche hatte sie uneingeschränkten Zugriff auf die Bankkonten“, so die Anklage. Bis Juni 2020 habe sie immer wieder Beträge auf Privatkonten transferiert. Zur Verschleierung habe sie bei Überweisungen im Verwendungszweck Angaben zu Sozialversicherungen und Krankenkassen gemacht. Zudem habe sie eine Firmenkreditkarte für eigene Zwecke genutzt.

Die Anklage war zunächst von 991 Taten mit einem Schaden von insgesamt rund 574.000 Euro ausgegangen. Einen Teil der Fälle stellte das Gericht ein. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine etwas geringere Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220928-99-933944/3

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