Berlin:Betrug bei Fahrkartenkontrollen: Angeklagte schweigen

Berlin (dpa/bb) - Mehrere Berlin-Besucher sollen bei Ticketkontrollen in der S-Bahn betrogen worden sein. Rund zwei Jahre nach den mutmaßlichen Taten hat am Dienstag der Prozess gegen zwei 43- und 45-Jährige begonnen. Als Kontrolleure sollen sie von ortsunkundigen Fahrgästen, die erworbene Fahrkarten versehentlich nicht entwertet hatten, ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt haben. Den Angeklagten werden fünf Fälle zu Last gelegt. Insgesamt hätten sie 660 Euro erschlichen und für sich behalten. Vor dem Amtsgericht Tiergarten schwiegen die Männer.

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Berlin (dpa/bb) - Mehrere Berlin-Besucher sollen bei Ticketkontrollen in der S-Bahn betrogen worden sein. Rund zwei Jahre nach den mutmaßlichen Taten hat am Dienstag der Prozess gegen zwei 43- und 45-Jährige begonnen. Als Kontrolleure sollen sie von ortsunkundigen Fahrgästen, die erworbene Fahrkarten versehentlich nicht entwertet hatten, ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt haben. Den Angeklagten werden fünf Fälle zu Last gelegt. Insgesamt hätten sie 660 Euro erschlichen und für sich behalten. Vor dem Amtsgericht Tiergarten schwiegen die Männer.

Die Angeklagten sollen die Kontrollen als Mitarbeiter eines privaten Dienstleisters durchgeführt haben. Bei der ersten mutmaßlichen Tat sei im April 2016 eine Gruppe chinesischer Austauschstudenten mit einer nicht entwerteten Kleingruppen-Tageskarte angetroffen worden, heißt es in der Anklage. Der 45-Jährige habe den sechs Fahrgästen mit einer Abschiebung nach China gedroht, sofern sie nicht ein erhöhtes Entgelt von insgesamt 360 Euro zahlen würden. Den Geschädigten sei kein Zahlungsbeleg ausgestellt worden.

In weiteren Fällen seien im Herbst 2016 Schülergruppen aus anderen Bundesländern von zu Unrecht geforderten Bargeldbeträgen betroffen gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten absichtlich Vorschriften missachtet, wonach bei ortsunkundigen Personen mit einem nicht entwerteten Ticket aus Kulanz von einem erhöhten Beförderungsentgelt abzusehen sei. Der Prozess wird am 20. September mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt.

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