Berlin:Bekannten erschlagen: Sicherungsverwahrung für Vorbestraften

Berlin (dpa/bb) – Neun Jahre nach dem Verschwinden eines Berliners ist ein 44-Jähriger wegen Totschlags zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht ordnete zudem für den den bereits wegen Mordes und Totschlags vorbestraften Mann die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Beschuldigte hat nach Überzeugung der Richter einen 45 Jahre alten Bekannten im April 2009 in dessen Wohnung in einem Streit erschlagen. Anschließend habe er die Leiche verschwinden lassen. Sie wurde bis heute nicht gefunden.

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Berlin (dpa/bb) – Neun Jahre nach dem Verschwinden eines Berliners ist ein 44-Jähriger wegen Totschlags zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht ordnete zudem für den den bereits wegen Mordes und Totschlags vorbestraften Mann die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Beschuldigte hat nach Überzeugung der Richter einen 45 Jahre alten Bekannten im April 2009 in dessen Wohnung in einem Streit erschlagen. Anschließend habe er die Leiche verschwinden lassen. Sie wurde bis heute nicht gefunden.

Als 17-Jähriger hatte der Angeklagte ein siebenjähriges Mädchen in einem Treppenhaus in einer Hochhaussiedlung bei Aachen abgepasst, in einen Keller verschleppt, missbraucht und getötet. Gegen ihn wurde damals eine Jugendstrafe von sieben Jahren verhängt. Derzeit verbüßt der 44-Jährige eine Haftstrafe von 15 Jahren wegen Totschlags an einer 52-jährigen Frau in Düsseldorf. Er hatte die Geschädigte im Juli 2010 mit 38 Messerstichen umgebracht.

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