Prozesse:Befangenheitsanträge abgelehnt - NSU-Prozess mit Zeugen fortgesetzt

München (dpa) - Das Münchner Oberlandesgericht hat im NSU-Prozess Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, setzte den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Da sein ganzer Senat von den Anträgen betroffen war, mussten andere Richter darüber entscheiden. Diese hätten alle Ablehnungsanträge als unbegründet zurückgewiesen, hieß es. Die Befangenheitsanträge waren nach einem Streit um Anwaltsgebühren gestellt worden.

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München (dpa) - Das Münchner Oberlandesgericht hat im NSU-Prozess Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, setzte den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Da sein ganzer Senat von den Anträgen betroffen war, mussten andere Richter darüber entscheiden. Diese hätten alle Ablehnungsanträge als unbegründet zurückgewiesen, hieß es. Die Befangenheitsanträge waren nach einem Streit um Anwaltsgebühren gestellt worden.

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