München (dpa) - Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof geurteilt. Die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Drogeriemarktkette Rossmann und ein Anwalt aus Ingolstadt hatten geklagt. Sie halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Er richtet sich für Unternehmen unter anderem nach der Zahl an Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen. Viele Unternehmen sehen sich zu Unrecht belastet, besonders im Vergleich zu Firmen, die nur einen Standort haben.
Prozesse:Bayerns Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
München (dpa) - Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof geurteilt. Die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Drogeriemarktkette Rossmann und ein Anwalt aus Ingolstadt hatten geklagt. Sie halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Er richtet sich für Unternehmen unter anderem nach der Zahl an Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen. Viele Unternehmen sehen sich zu Unrecht belastet, besonders im Vergleich zu Firmen, die nur einen Standort haben.
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