Bad Kreuznach:Mutmaßlicher Stalker wegen Nachstellungen vor Gericht

Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Weil er einer ehemaligen Mitschülerin jahrelang nachgestellt haben soll, muss sich seit Dienstag ein Stalker vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Zum Prozessbeginn zeigte der 35-jährige Angeklagte wenig Einsicht: "Er hat die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. Er ist aber der Meinung, dass das nicht strafbar ist, weil das alles aus Liebe geschehen ist", sagte ein Gerichtssprecher.

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Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Weil er einer ehemaligen Mitschülerin jahrelang nachgestellt haben soll, muss sich seit Dienstag ein Stalker vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Zum Prozessbeginn zeigte der 35-jährige Angeklagte wenig Einsicht: Er hat die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. Er ist aber der Meinung, dass das nicht strafbar ist, weil das alles aus Liebe geschehen ist, sagte ein Gerichtssprecher.

2007 erwirkte die Frau eine Verfügung gegen den Mann - er hätte sich ihr demnach nicht nähern und keinen Kontakt aufnehmen dürfen. Außerdem wechselte sie mehrfach ihren Wohnort. Der Mann machte sie dennoch der Anklage zufolge immer wieder ausfindig, suchte den Kontakt, rief sie auf ihrer Arbeitsstelle an, schickte E-Mails und hielt sich mehrfach stundenlang auf dem Grundstück der Mutter der Frau auf. Gewalttätig sei er nicht geworden, sagte der Sprecher.

In Deutschland ist Stalking seit 2007 strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor, wenn das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ wird. Der Folgetermin ist am 8. Dezember, an dem Tag wird auch das Urteil erwartet.

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