Prozesse:73-Jähriger gesteht Totschlag an seiner Frau - Motiv unklar

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Im März soll ein 73-Jähriger seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Bremen-Nord erschlagen haben. Vor dem Landgericht gesteht er die Tat. Das Motiv bleibt jedoch unklar.

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Bremen (dpa/lni) - Ein 73-jähriger Mann hat vor dem Landgericht Bremen gestanden, seine Ehefrau getötet zu haben. Zum Prozessauftakt am Freitag las der Anwalt des Angeklagten eine Erklärung vor, in der dieser den Vorwurf des Totschlags einräumt. Zum Tatmotiv und auch zu Einzelheiten der Tatausführung gab er keine Auskunft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im März in der gemeinsamen Wohnung in Bremen-Nord seine im Bett liegende Ehefrau zunächst gewürgt und anschließend mit einer CO2-Kartusche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Die 69-Jährige verblutete Stunden später. „Ein Überleben wäre realistisch gewesen, wenn man sie sofort versorgt hätte“, sagte ein medizinischer Sachverständiger vor Gericht.

Nach der Tat soll der Ehemann die Wohnung verlassen haben. Von unterwegs wählte er noch am selben Tag den Notruf. Die Aufnahme des Gesprächs mit der Leitstelle wurde am ersten Verhandlungstag abgespielt. „Ich habe meine Frau erschlagen“, sagte er bei seinem Notruf. Die ihm gestellten Fragen beantwortete er ohne hörbare Emotionen und mit fester Stimme. Auf die Frage ob er verletzt sei, antwortete er: „Ich bin kerngesund.“

Eine Polizeibeamtin, die am Tatort war, sagte als Zeugin aus, es sei noch versucht worden, die 69-Jährige zu reanimieren. Im Schlaf- und Wohnzimmer hätten viele Medikamente gelegen, die offenbar der Frau gehörten. Der Strom und die Heizung seien abgestellt gewesen. Die Raumtemperatur habe elf Grad Celsius betragen, sagte sie. Auch sei nichts zu essen in der Wohnung gewesen. Im Badezimmer und in der Küche hätten Teelichter gestanden, die augenscheinlich „als Lichtquelle“ genutzt worden seien. Im Wohnzimmer fanden die Beamten ihrer Aussage zufolge stapelweise Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide.

Der Prozess wird am 15. August fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:230818-99-874844/3

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