Prozess:Zerstückelte Leiche: zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt

Lesezeit: 2 min

Die zwei Angeklagten (1. und 4. von links) stehen neben den zwei Verteidigern. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Polizisten entdeckten im vorigen Herbst in einer Greifswalder Wohnung eine zerstückelte Leiche. Nun sind zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer kam am Tattag gerade frisch aus der Haft.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stralsund (dpa/mv) - Wie schon zuvor betritt der Hauptangeklagte den Saal des Landgerichts Stralsund mit tief heruntergezogener Kapuze und gesenktem Kopf und stellt sich dem Publikum abgewandt hinter seinen Platz. In seiner Greifswalder Wohnung hatten Polizisten im vorigen Herbst eine zerstückelte Leiche gefunden - laut Anklage mehr als 30 Teile. Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch beim Gericht habe ein solcher Umgang mit einem Körper ein „Strafbedürfnis“ erweckt, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Das Gerichtsurteil folgte dem aber nicht. Zu mehrjährigen Haftstrafen wurden die zwei 28-jährigen Angeklagten dennoch verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte mit dem 38-jährigen Opfer Alkohol getrunken, ihn dann im Streit verletzt und den Körper des wenig später Verstorbenen zerteilt hat. Der Mitangeklagte war laut Urteilsbegründung an der Zerteilung zumindest beteiligt. Am Tag, an dem ihn sein Freund mit der Leiche im Bettkasten seines Sofas konfrontiert habe, habe der Mitangeklagte erst vormittags eine Justizvollzugsanstalt nach Ablauf einer Haftstrafe verlassen. Der Richter sprach von einer nicht zu überbietenden Rückfallgeschwindigkeit.

Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Vorwürfe teils eingeräumt. Das Gericht glaubte ihm aber nicht, dass er das Opfer nur einmal geschlagen habe. Ein rechtsmedizinisches Gutachten weise vielmehr auf mehrfache stumpfe Gewalt auf den Kopf und Oberkörper des Opfers hin. So seien dem Opfer etwa auch Zähne gebrochen worden. Dass der Angeklagte, aus Notwehr gehandelt hat, glaubte ihm das Gericht auch nicht. So habe er selbst nur eine unerhebliche, oberflächliche Verletzung aufgewiesen.

Nicht hinreichend nachweisen konnte das Gericht dem Hauptangeklagten, dass er beabsichtigte, den 38-Jährigen zu töten. Genau wie das Opfer sei er vermutlich stark betrunken gewesen.

Er hatte beteuert, der 38-Jährige sei nach einem Sturz im Bad in der Nacht gestorben. Die Leiche habe er gemeinsam mit dem ebenso angeklagten Freund zerteilt. Das hatte der Mitangeklagte bestritten. Das Gericht stellte aber zumindest eine Mitwirkung fest und bezog sich in der Begründung etwa auf Blutspuren an dessen Kleidung.

Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Verfahren wurden Sprachnachrichten des deutlich hörbar überforderten Mannes abgespielt. Die beiden Verurteilten hatten einen Bekannten kontaktiert, der beim Abtransport der Leiche helfen sollte. Dieser Plan war nicht aufgegangen. Unter anderem die Freundin des Bekannten hatte laut Gericht die Polizei verständigt.

Der Vorsitzende Richter warf dem Mitangeklagten vor, durchweg unglaubwürdig ausgesagt zu haben. So habe er in einer ersten Vernehmung noch behauptet, nichts von einer Leiche zu wissen, sei später aber davon abgerückt. Dass er vom Hauptangeklagten mit einer Waffe bedroht worden sei, hielt der Richter für erfunden.

Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe wurden beide Männer freigesprochen. Dazu hätte laut Gericht die Absicht nachgewiesen werden müssen, das Opfer auch nach dessen Tod noch herabzuwürdigen. Im vorliegenden Fall sei es hingegen vermutlich in erster der Linie um die Beseitigung des Körpers gegangen, auch wenn der Körper dafür auf den ersten Blick in unnötig viele kleine Teile zerlegt worden sei. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-774361/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: