Prozess um Sexpartys mit Prostituierten:Richter sprechen Dominique Strauss-Kahn frei

Lesezeit: 2 min

Es ging um illegale Sex-Partys, die der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn organisiert haben soll. Ein französisches Gericht hat ihn jetzt von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Doch sein Image ist irreparabel beschädigt.

Freispruch ohne Wenn und Aber

Juristisch sah es schon vor dem heutigen Urteil gut aus für Dominique Strauss-Kahn. Da sogar die Staatsanwaltschaft keinerlei Schuld erkannte, konnte der Angeklagte der Urteilsverkündung gelassen entgegensehen.

Und so ist die Entscheidung, die das Gericht im nordfranzösischen Lille jetzt fällte, keine große Überraschung: Ein Freispruch ohne Wenn und Aber. Sämtliche Anklagepunkte gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) ließen die Richter fallen.

In dem dreiwöchigen Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte, der Anfang Februar begonnen hatte, stand der heute 66-jährige Strauss-Kahn im Mittelpunkt. Es ging um den Vorwurf der "schweren Zuhälterei". Der einstige Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten, der bis 2011 sogar als aussichtsreicher Präsidentschaftsanwärter galt, soll wilde Sexpartys mit Prostituierten in Brüssel, Paris und Washington organisiert haben.

Prozess wegen Zuhälterei
:Strauss-Kahn gibt den Ahnungslosen

Prostituierte? Tränen? Dominique Strauss-Kahn sagt im Prozess, in dem er wegen Zuhälterei angeklagt ist, erstmals aus - und gibt sich bemerkenswert unwissend. Helfen könnte ihm eine Verschwörungstheorie.

Von Leo Klimm

Ausführlich thematisierte Sexpraktiken

Schon vor dem Prozess hatte "DSK", wie er in Frankreich kurz genannt wird, seine Teilnahme an den Sexpartys nie bestritten. Er sei aber nur "Gast" gewesen, versicherte er mit ruhiger Stimme bei seiner von großem Medienrummel begleiteten Befragung vor Gericht: "Ich hatte nicht die Zeit, irgendeinen Abend zu organisieren." Dass es sich bei den Frauen um Callgirls handelte, habe er ohnehin nicht gewusst: "Es mit Prostituierten zu tun, ist nicht meine Vorstellung von sexuellen Beziehungen."

Auch wenn Strauss-Kahn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in dem Prozess nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Prostituierten mitengagierte, so wurden doch die Sexpraktiken und Vorlieben des einstigen IWF-Chefs ausführlich thematisiert. Unter Tränen sagten einstige Callgirls aus, dass Strauss-Kahn äußerst brutal mit ihnen umgegangen sei. Einmal fiel das Wort "Schlachterei". Er habe keinerlei Respekt gezeigt und daher wohl gewusst, dass er es mit Prostituierten zu tun habe. Die Befragungen gingen so ins Detail, dass der sonst stets gelassene Strauss-Kahn bei einer Gelegenheit die Nerven verlor: "Ich mag im Vergleich zum Durchschnitt der Männer eine derbere Sexualität haben", gab er zu Protokoll. Er stehe aber nicht wegen "irrgeleiteter" Sexualpraktiken vor Gericht.

Tatsächlich pflichtete ihm die Staatsanwaltschaft am Ende bei: "Weder die Ermittlungen noch die Gerichtsverhandlung haben den Beweis einer Schuld von Herrn Strauss-Kahn erbracht", stellte Staatsanwalt Frédéric Fèvre fest. Die Bekanntheit des Ex-IWF-Chefs, früheren Abgeordneten und ehemaligen Ministers für Wirtschaft und Finanzen dürfe nicht gegen ihn ausgelegt werden.

Strauss-Kahn vor Gericht
:"Weder ein Vergehen noch ein Verbrechen"

Dominique Strauss-Kahn muss sich wegen organisierter Zuhälterei bei Sex-Partys vor Gericht verantworten. Nun wird der ehemalige IWF-Chef vernommen - und beteuert seine Unschuld. Vor dem Gebäude protestieren Femen-Aktivistinnen.

Ruiniertes Image

Auch das Gericht hatte schon zu Prozessbeginn betont, es gehe um Recht und nicht um Moral in dem Verfahren. Doch für Strauss-Kahn, der 2011 wegen des Vorwurfs, er habe in einem New Yorker Hotel ein Zimmermädchen vergewaltigt, als IWF-Chef zurücktreten musste, wird wohl auch ein Freispruch sein ruiniertes Image nicht wiederherstellen können. Seine Frau, die bekannte Journalistin Anne Sinclair, hatte sich 2013 von ihm scheiden lassen.

Wie in den USA, wo die Anklage gegen ihn wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens fallengelassen wurde, bleibt Strauss-Kahn nun eine Gefängnisstrafe erspart.

© SZ.de/AFP/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: