Nach sieben Jahren ist die Entscheidung gefallen: Affen können kein Urheberrecht am eigenen Bild geltend machen - und auch niemand sonst in ihrem Namen. Ein US-Berufungsgericht in San Francisco hat am Dienstag so geurteilt. Die Tierschutzorganisation Peta hatte den Wildtierfotografen David Slater im Namen des Schopfmakaken Naruto verklagt. "Ich bin hocherfreut, dass das Gericht diesen Fall nun endlich beendet hat", schriebt Slater in einer Mail an die SZ am Dienstag. Die Entscheidung sei schlecht für die Urheberrechte von Tieren, aber verbessere die Rechtssicherheit für die Arbeit von Fotografen.
Slater war es bei einer Indonesienreise 2011 gelungen, den schwarzen Makaken Naruto, dessen Art vom Aussterben bedroht ist, ganz nahe vor die Linse zu bekommen. Er lockte das Tier mit Futter und brachte es so dazu, selbst den Auslöser zu drücken. Das Foto eines breit grinsenden Affen - große weißgelbe Schneidezähne, bernsteinfarbene Augen - befand sich von da an auf Slaters Speicherkarte. Das Affen-Selfie ging um die Welt, wurde tausendfach in sozialen Netzwerken geteilt.
Vergleich mit Peta wieder aufgehoben, weil Affe nicht als Zeuge vor Gericht erschien
So wurden auch Tierschützer von Peta auf den technisch begabten Affen aufmerksam. Sie nahmen das Foto zum Anlass, in einen erbitterten Rechtsstreit mit dem Fotografen zu treten: Slater habe den Affen in seinen Rechten übergangen. Es wurde also auch die Frage verhandelt: Kann ein Tier Bildrechte besitzen? Kann eine Organisation im Namen von Tieren klagen? Hat der Schopfmakak Anspruch auf die Erlöse des Fotos? Nein, urteilte jetzt das US-Berufungsgericht, das sich in den Fall eingeschalten hatte.
Vor einem halben Jahr war zunächst ein Vergleich geschlossen worden: Slater sollte 25 Prozent der Selfie-Erlöse für den Erhalt der Lebensräume von Affen in Indonesien spenden. Narutos Aussage konnte mangels Anwesenheit und wegen Kommunikationshindernissen damals nicht gehört werden. Unter anderem deshalb hob das Berufungsgericht den Vergleich kürzlich auf und sprach dem Makaken die Bildrechte an seinem Selbstporträt ab. Affen unterschieden sich von menschlichen Wesen, hätten nicht den Status, um auf ihr Urheberrecht zu klagen, verkündete das Gericht. Im Namen von Tieren könne außerdem nur dann geklagt werden, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.
Das Gericht betonte, dass Peta im rechtlichen Sinn kein "enger Freund" des Affen sei. Die Organisation habe das Tier stattdessen wie eine "ahnungslose Marionette" zu ihren eigenen Zwecken missbraucht. Der Anwalt der Tierschutzorganisation sagte dagegen, die Verweigerung der Urheberrechte würde die Einschätzung von Peta erneut stützen, dass Affen diskriminiert würden, nur weil sie Tiere sind.
Er hoffe sehr, schrieb David Slater in seiner Mail, dass sich die Aufmerksamkeit für bedrohte Tierarten durch den Prozess erhöht habe. Und er wünsche sich, dass "fundamentale Rechte der Tiere auf Würde und einen artgerechten Lebensraum" zukünftig besser geschützt würden. Dann hätte dieser seltsame, jahrelange Prozess doch einen Nutzen - trotz des finanziellen Schadens, den Slater in dieser Zeit erlitten habe, wie er einmal sagte. Immerhin verfügte das Gericht, dass Peta auch Slaters Anwaltskosten zu tragen habe.