Prozess:Schlappe für Upahl im Streit um Flüchtlingsunterkunft

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Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die Gemeinde weiter gegen ein Containerdorf für 250 Asylbewerber in ihrem Gewerbegebiet vorgehen. Gegen die Baugenehmigung läuft ein Widerspruch.

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Schwerin (dpa) - Die Gemeinde Upahl hat in ihrem Kampf gegen eine Container-Unterkunft für 250 Asylbewerber in ihrem Gewerbegebiet eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht erlitten - doch Bürgermeister Steve Springer will nicht aufgeben. Die Richter in Schwerin wiesen am Freitag eine Klage des rund 500 Einwohner zählenden Dorfes gegen das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern ab. Berufung wurde nicht zugelassen.

Das auch für Bau zuständige Ministerium hatte im vorigen Sommer eine sogenannte Veränderungssperre außer Kraft gesetzt, mit der die Kommune verhindern wollte, dass in ihrem Gewerbegebiet Unterkünfte für Flüchtlinge errichtet werden. Die Gemeinde im Landkreis Nordwestmecklenburg sah sich damit in ihrer Planungshoheit eingeschränkt und klagte. 

Der Vorsitzende Richter Joachim Kronisch sagte, klagen könne die Gemeinde nur gegen die Baugenehmigung des Landkreises und nicht gegen die Entscheidung des Innenministeriums, die ein Baustein in dem Verfahren gewesen sei. Gegen die Baugenehmigung hat die Gemeinde Upahl nach Worten von Bürgermeister Springer Widerspruch eingelegt und im Januar auch die Begründung dafür eingereicht. Der Landkreis hat über den Widerspruch bisher nicht entschieden, wie ein Vertreter im Gericht sagte.

Das kleine Dorf im Westen Mecklenburgs war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil sich große Teile der Bevölkerung massiv gegen den Bau der Flüchtlingsunterkunft zur Wehr setzten. Der Kreistag hatte das Vorhaben gegen den Willen der Gemeindevertretung beschlossen. Ursprünglich sollten dort 400 Asylbewerber für ein Jahr befristet in Containern untergebracht werden. Nach Dauerprotesten war die Zahl auf maximal 250 Plätze reduziert worden. Die ersten Asylbewerber zogen im Oktober ein. Das Containerdorf soll nach bisheriger Planung des Kreises bis Oktober 2024 genutzt werden - bis dahin sollen andere Unterkünfte im Landkreis errichtet sein.

Der Rechtsvertreter der Gemeinde Upahl in dem Verfahren, Philipp Groteloh, sagte der Deutschen Presse-Agentur nach der Urteilsverkündung, er werde der Gemeinde vorschlagen, beim Oberverwaltungsgericht MV einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Sollte der Landkreis den Widerspruch Upahls gegen die Baugenehmigung ablehnen, wolle er der Gemeinde zudem vorschlagen, dagegen juristisch vorzugehen. Eine Klage sei auch möglich, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg binnen drei Monaten nicht über den Widerspruch entscheiden sollte - Stichtag wäre demnach Ende April.

© dpa-infocom, dpa:240223-99-99301/3

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