Prozess:Raubmord an Rentner: Freispruch statt lebenslang

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Außenansicht des Land- und Amtsgerichts in Mönchengladbach. (Foto: Roberto Pfeil/dpa)

Eine 42-jährige Frau ist in Mönchengladbach einer lebenslangen Haftstrafe wegen Raubmordes entronnen. Mit einem Freispruch in der Tasche konnte sie den Gerichtssaal am Donnerstag verlassen.

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Im Prozess um den Raubmord an einem 83 Jahre alten Rentner in Erkelenz ist die Angeklagte vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die 42-Jährige am Donnerstag lediglich wegen Besitzes von 0,13 Gramm Heroin - zu 6000 Euro Geldstrafe. Der Freispruch hatte sich seit einigen Tagen abgezeichnet: Die Frau war in der vergangenen Woche aus der Untersuchungshaft freigekommen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, den Senior im Februar vergangenen Jahres in seiner Wohnung mit einem Metallwerkzeug mit mindestens 13 wuchtigen Hieben erschlagen und 1200 Euro erbeutet zu haben. Sie war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden, nachdem ihr das Landeskriminalamt DNA-Spuren zuordnen konnte, die am Opfer gefunden worden waren. 

Doch während des Prozesses entpuppte sich die ohnehin relativ dünne Beweislage als zu dünn, wie der Vorsitzende Richter Martin Alberring sagte. Sie stützte sich im Wesentlichen auf eine DNA- und eine Faserspur, die bei dem Opfer gefunden worden waren. „Das eine war eine Hautschuppe der Angeklagten an der Hose des Opfers, die auch über den Abrieb an einem Stuhlbein an die Hose gelangt sein kann“, erklärte der Richter. 

Da die Angeklagte als Bekannte des Rentners mehrfach in dessen Wohnung zu Besuch war, war ihre DNA am Tatort erklärbar. Die gefundene Faserspur „konnten Gutachter nicht zweifelsfrei einem Pullover der Angeklagten zuordnen“, so der Richter.  

Außerdem hatte ein Nachbar am mutmaßlichen Tattag einen unbekannten Mann in der Wohnung des Rentners gesehen. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte dann auch noch, „dass die Wahrscheinlichkeit, dass dieses massive Gewaltdelikt von einer Frau begangen wurde, extrem gering ist“.

„Möglicherweise wurde dem Rentner seine Prahlerei zum Verhängnis“, sagte Richter Alberring. Denn der 83-Jährige hatte häufiger mit einem größeren Vermögen geprahlt, obwohl der Gastwirt im Ruhestand von einer kleinen Rente und Sozialleistungen lebte. Zum Schluss hatte auch Oberstaatsanwältin Carola Guddat auf Freispruch plädiert. 

Ein Sohn des Mordopfers hatte den Prozess als Nebenkläger begleitet. Für ihn sei das Ergebnis zweifellos unbefriedigend, sagte der Richter an ihn gerichtet - zumal der Fall trotz umfangreicher Ermittlungen nun wohl nicht mehr aufgeklärt werden könne.  

Die Mutter einer 14-jährigen Tochter entging somit einer lebenslangen Haftstrafe und blieb auf freiem Fuß. Für den Besitz der geringen Menge Heroin hatte ihr Verteidiger eine mildere Strafe angeregt. Da der Deutschen für die zu Unrecht erlittene Haft Entschädigung zusteht, bleiben ihr auch abzüglich der 6000-Euro-Strafe noch gut 8000 Euro übrig. 

© dpa-infocom, dpa:240306-99-243534/4

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