Prozess:Mutter vor Gericht - Öffentlichkeit ausgeschlossen

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

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Bückeburg (dpa/lni) - Im Bückeburger Prozess gegen eine 55-jährige Frau wegen versuchten Mordes an ihren beiden Kindern ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Dies gelte für die Aussage der Frau und das Gutachten des Sachverständigen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Rohde am Mittwoch am Landgericht Bückeburg zu einem entsprechenden Beschluss. Demnach sind der private Lebensbereich der Frau mit deutscher und US-amerikanischer Staatsbürgerschaft und schutzwürdige Interessen betroffen.

Ende April soll die 55-Jährige aus Herford in Nordrhein-Westfalen mit ihren damals sieben Jahre alten Zwillingsmädchen in ein Waldgebiet bei Beckedorf im Landkreis Schaumburg gefahren sein. Dort soll sie aus Angst um das Sorgerecht ihren Wagen in Brand gesteckt haben, um die Kinder und sich selbst zu verbrennen.

Den Kindern gelang allerdings die Flucht, sie ließen sich auch nicht überreden, wieder ins Auto zu steigen. Ein Zeuge rief schließlich die Rettungskräfte. Die Kinder erlitten leichte Rauchvergiftungen, die 55-Jährige kam mit schweren Brandverletzungen ins Krankenhaus.

© dpa-infocom, dpa:231107-99-859345/4

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