Vor dem Landgericht Dessau hat am Dienstag der Prozess gegen vier junge Männer aus Eritrea begonnen, die beschuldigt werden, im August 2017 gemeinschaftlich eine 56-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Einer der Angeklagten belastete am ersten Verhandlungstag seine drei Mitangeklagten, beteuerte aber, er selbst habe sich an der Tat nicht beteiligt.
Wenn sich bestätigt, was in der Anklage gegen die vier Afrikaner steht, dann handelt es sich um einen besonders krassen Fall von Gruppenvergewaltigung. Am 15. August 2017, trug die Staatsanwältin vor, hätten Yonas A., 20, Sultan A., 21, Samiel H., 19, und Jonas M., 18, gemeinsam einen Kasten Bier gekauft und ihn hinter einer ehemaligen Schule im Zentrum von Dessau leer getrunken. Gegen 21 Uhr sei das spätere Opfer vorbeigekommen; die Frau habe Flaschen gesammelt. Die vier hätten ihr gesagt, wenn sie später wiederkomme, könne sie die leeren Bierflaschen mitnehmen.
Als die Frau gegen 22.30 Uhr zurückkam, habe sich einer der Angeklagten, der etwas Deutsch spricht, zunächst mit ihr unterhalten. Als die Frau dann gehen wollte, hätten die Angeklagten sie gepackt, nackt ausgezogen und sie nacheinander vergewaltigt. Jonas M. habe ihr eine abgebrochene Bierflasche an den Hals gehalten und ihr gedroht, er werde sie abstechen, wenn sie nicht ruhig sei und mache, was man ihr sagt. Die Frau sei auch mehrfach geschlagen worden; einer der Männer habe auf sie uriniert. Dann hätten sie den Tatort verlassen. Die Frau habe diverse Schürfungen und Prellungen und auch eine Schnittverletzung erlitten; sie musste mehrere Tage stationär behandelt werden. Aufgrund von Fingerspuren konnten die vier Tatverdächtigen ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt die Altersangaben; der angeblich 18-Jährige sei einem Gutachten zufolge mindestens 22 Jahre alt, teilte das Gericht mit.
Filmriss nach acht halben Bier?
Als Erster äußerte sich der angeblich 21-jährige Sultan A. zu den Tatvorwürfen. Er gab an, er könne sich lediglich daran erinnern, dass er mit seinen drei Bekannten in einem Supermarkt im Rathauscenter in Dessau einen Kasten Bier gekauft habe. Er habe acht Flaschen Bier getrunken und habe keinerlei Erinnerung mehr, was im Lauf des Abends geschehen sei. Auch an eine Frau erinnere er sich nicht. Er wisse auch nicht mehr, wie er nach Hause gekommen sei. Er sei am nächsten Morgen mit Kopfschmerzen aufgewacht, ihm sei schlecht gewesen. Mit seinen Freunden sei nicht mehr über den Verlauf des Abends gesprochen worden.
Staatsanwältin Sabine Monnet appellierte an die Angeklagten, ihr Aussageverhalten zu überdenken. Es gebe DNA-Spuren von allen vier Angeklagten am Opfer, es gebe die belastende Aussage eines der Angeklagten, und es gebe ein belastendes Video auf dem Handy eines der Angeklagten. Die Behauptung von Sultan A., er könne sich an nichts erinnern, sei völlig unglaubhaft: "Von acht halben Bier kann man keinen derartigen Filmriss haben", sagte die Staatsanwältin.
Samiel H., angeblich 19, bestätigte dann den Ablauf der Tat, wie er in der Anklage steht, mit einer Einschränkung: Er selbst habe sich an der Gruppenvergewaltigung nicht beteiligt. "Ich bekam einen Anruf von einem Cousin, ich habe telefoniert", sagte er. Die anderen drei hätten die Frau währenddessen eine Treppe hinuntergetragen, hätten ihr die Hose ausgezogen und einer nach dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt. Er habe zunächst oben an der Treppe weitergetrunken, dann sei er auch hinuntergegangen. "Ich habe nichts gemacht", sagte er, "ich habe zu ihnen gesagt, sie sollen sie in Ruhe lassen. Jonas M. hat gesagt, wenn du willst, kannst du mitmachen. Ich habe gesagt, das werde ich nicht tun." Samiel H. gab auch an, die Frau sei mit einer zerbrochenen Flasche verletzt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.