Prozess:Einstufung der AfD als Verdachtsfall: Positives Echo

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Hamburgs Innensenator Andy Grote gibt ein Interview. (Foto: Georg Wendt/dpa/Archivbild)

Für Hamburgs Innensenator Grote bestätigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Gefährlichkeit, die von der AfD für die Demokratie ausgeht. Auch aus der Bürgerschaft kommt positives Echo.

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Hamburg/Münster (dpa/lno) - In Hamburg ist das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall begrüßt worden. Die Entscheidung stelle „unmissverständlich klar, welche Gefahren von der AfD für unsere Demokratie ausgehen“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Montag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe mit der Einschätzung richtig gelegen, „dass hier ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen“.

Mit dem Spruch der Münsteraner Richter vom Montag darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD will aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

„Wir sind jetzt gut beraten, die Resilienz unserer Demokratie weiter zu stärken, die AfD und ihre weitere Entwicklung eng zu verfolgen und gleichzeitig die politische Auseinandersetzung mit der AfD in aller Intensität weiterzuführen“, sagte Grote.

„Mit der AfD sitzen Extremisten von Rechtsaußen in unseren Parlamenten. Dort arbeiten sie Tag für Tag an der Abschaffung unserer freiheitlichen Gesellschaft“, warnte der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf.

„Unsere Demokratie und unser Staat sind wehrhaft“, betonte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. „In unserem Land darf kein Extremismus geduldet werden!“ Der Rechtsstaat müsse mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jegliche Form von Extremismus vorgehen. „Die AfD ist und bleibt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall.“

Gerade in Hamburg versuche die AfD immer wieder, sich einen bürgerlich-konservativen Anstrich zu geben, sagte die Sprecherin der Linksfraktion für Antifaschismus, Cansu Özdemir. Dies werde durch das Urteil widerlegt. „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Deshalb fordern wir ein Verbot der AfD“, sagte sie.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-13208/4

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