Hamburg:Polizei setzt weiter auf Bodycams

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizei will vermehrt auf sogenannte Bodycams zurückgreifen. Künftig sollen Beamte mit einer kleinen Kamera auf der Schulter nicht nur rund um die Reeperbahn ihre Streifenkollegen begleiten, sondern die Polizei plant "eine Ausweitung auf das gesamt Stadtgebiet". Das geht aus einer Antwort des rot-grünen Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz vor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten die "Bild"-Zeitung und das "Hamburger Abendblatt" darüber berichtet.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizei will vermehrt auf sogenannte Bodycams zurückgreifen. Künftig sollen Beamte mit einer kleinen Kamera auf der Schulter nicht nur rund um die Reeperbahn ihre Streifenkollegen begleiten, sondern die Polizei plant „eine Ausweitung auf das gesamt Stadtgebiet“. Das geht aus einer Antwort des rot-grünen Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz vor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und das „Hamburger Abendblatt“ darüber berichtet.

Ein Polizeisprecher sagte am Dienstag, ein im Juni 2015 begonnenes Pilotprojekt der Davidwache auf St. Pauli habe gezeigt, dass Bodycams eine deeskalierende Wirkung hätten. „Die Bodycam ist sowohl bei den eingesetzten Beamten als auch innerhalb der Bevölkerung akzeptiert und führt bei vielen Besuchern des Vergnügungsviertels St. Pauli zu einer Erhöhung des Sicherheitsgefühls“, so die Bewertung der Polizei laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drucksache 21/8737). Bis Ende 2017 soll nach Angaben des Senats ein Konzept zum künftigen Einsatz der Schulterkameras vorliegen.

Die Polizei wolle dort, wo viele Menschen zusammenkommen - etwa beim Alstervergnügen, bei großen Stadtteilfesten oder beim Schlagermove - die Kameras einsetzen, sagte der Polizeisprecher. Im regulären Streifendienst sollen die Kameras nicht auf der Schulter getragen werden. Derzeit verfügt die Polizei laut Senat über acht Bodycams.

Die Polizisten mit Bodycams dürfen ihre Kameras nur bei drohender Gefahr einschalten. Laut Gesetz dürfen die Aufzeichnungen bei einem möglichen Strafverfahren verwendet werden.

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