Pandemie-Maßnahmen:Musikerin Neigel unterliegt im Streit um 2-G-Regeln

Sängerin Julia Neigel sitzt vor Beginn der mündlichen Verhandlung über die Normenkontrollklage gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung im Sächsischen Oberverwaltungsgericht. (Foto: Robert Michael/dpa)

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Bautzen (dpa/sn) - Die Musikerin und Sängerin Julia Neigel hat im Streit um Corona-Regeln in Sachsen eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen ihre Klage gegen 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück. Die Gründe für diese Entscheidung lägen noch nicht schriftlich vor; sie sollen in etwa zwei Monaten veröffentlicht werden, teilte das OVG am Freitag mit. Neigel könne dann die Zulassung einer Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen.

Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Konkret hatte sich die Sängerin mit sogenannten Normenkontrollanträgen gegen zwei sächsische Corona-Schutzverordnungen aus dem November 2021 gewandt, die damals im Abstand von jeweils einigen Wochen erlassen wurden. Über den zweiten Teil der Klage, in dem es um 2-G-Regeln für Großveranstaltungen, Kultur und Gastronomie geht, hat das OVG noch nicht entschieden. Während der Pandemie stand „2 G“ für „geimpft oder genesen“.

Neigel wirft dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Zur mündlichen Verhandlung in der vorigen Woche hatte sie von einer „willkürlichen Handhabe“ gesprochen. Ihr seien Einbußen durch abgesagte Konzerte entstanden.

Gegen die Mitglieder des 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts waren auch Befangenheitsanträge gestellt worden. Diese seien abgelehnt worden, danach habe der Senat sein Teilurteil gefällt, teilte das OVG mit.

© dpa-infocom, dpa:240216-99-17382/3

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