Paderborn:Tod eines Säuglings durch „Schütteltrauma“: Haft für Vater

Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

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Paderborn (dpa/lnw) - Ein 21-Jähriger, der seinen knapp zehn Wochen alten Sohn tödlich verletzt hat, ist am Mittwoch zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Paderborner hatte den Säugling im Mai nach Überzeugung des Gerichts so massiv geschüttelt, dass dieser Hirnblutungen erlitt und wenige Tage später starb. Das Schwurgericht Paderborn sah darin Körperverletzung mit Todesfolge.

Sachverständige hatten in dem Prozess zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Verletzungen auf etwas anderes als ein so genanntes Schütteltrauma zurückzuführen sein könnten. Der Angeklagte hatte in dem Prozess beteuert, sich an das Geschehen nicht erinnern zu können.

Er war zum Tatzeitpunkt mit dem Säugling allein. Er hatte angegeben, nach dem Füttern habe sein Sohn nicht mehr richtig geatmet. Das Gericht ging davon aus, dass der 21-Jährige in der Situation mit dem Kleinkind akut überfordert war, die Nerven verloren und es geschüttelt hat.

Die Verletzungen an Gehirn und Rückenmark in der Halswirbelsäule waren so schwerwiegend, dass die hinzugerufene Notärztin 45 Minuten für eine Reanimierung des Kindes brauchte, dessen Leben dann aber dennoch nicht mehr zu retten war.

© dpa-infocom, dpa:240110-99-556157/2

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