Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat mit einer Klage wegen seiner Haftbedingungen teilweise Erfolg gehabt. "Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar", teilte das Osloer Gericht mit. Breivik hatte unter anderem wegen seiner Isolationshaft gegen den norwegischen Staat geklagt.
Entscheidende Faktoren für die Entscheidung des Gerichts waren demnach "die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen". Das Verbot von unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung stelle einen fundamentalen Wert in eienr demokratischen Gesellschaft dar. Dies gelte ohne Einschränkung auch für die Behandlung von Terroristen und Mördern, betonte das Gericht.
Das Gericht verwarf aber Breiviks Klage, dass die Regierung sein Recht auf Privat- und Familienleben verletze. In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat nichts zu schulden kommen lassen. Breivik hatte versucht, sich dagegen zu wehren, dass seine Telefonate sowie sein Brief- und E-Mail-Verkehr kontrolliert werden.
Der Staat muss nun auch die Gerichtskosten Breiviks von mehr als 330 000 norwegischen Kronen zahlen.
Jahre im Hochsicherheitstrakt
Der Rechtsterrorist Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Er sitzt seit fast fünf Jahren im Hochsicherheitstrakt und hat keinen Kontakt zu Mithäftlingen.
Der von ihm angestrengte Prozess wegen seiner Haftbedingungen wurde in der Sporthalle des Gefängnisses in Skien, 130 Kilometer von Oslo, abgehalten. Breivik hatte sich darin als Opfer der Justiz bezeichnet. Am ersten Prozesstag hatte Breivik Empörung ausgelöst, weil er den Hitlergruß zeigte.