Öffentliches Interesse an Hoeneß' Strafvollzug:Tag der offenen Zelle

Was erwartet Uli Hoeness im Gefängnis? Die Justizbehörden haben zur Besichtigung seiner künftigen Bleibe geladen. (Foto: REUTERS)

"Public Viewing" im Gefängnis: Bevor Uli Hoeneß seine Zelle in der JVA Landsberg am Lech bezieht, lädt die Justiz zum Tag der offenen Tür ein. Ein Kennzeichen finsterer Zeiten des Rechts.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Früher hat ein Trommelwirbel die Hinrichtung angekündigt. Heute leitet ein Medienwirbel die Gefängnisstrafe ein. Neu ist, dass die Justiz selbst diesen Medienwirbel organisiert. Neu ist, dass die Justiz, aus Anlass des bevorstehenden Haftantritts eines prominenten Häftlings, zur Besichtigung der Haftzellen einlädt, Foto- und Filmaufnahmen inbegriffen.

Soeben hat sie das im Fall des rechtskräftig verurteilten Uli Hoeneß getan. Sie hat einen absonderlichen Tag der offenen Gefängnistür organisiert, bevor sich diese Tür hinter Hoeneß schließt.

"Public Viewing" auf den verurteilten Täter

Die Justiz beruft sich auf das öffentliche Interesse an diesem Fall. Es gibt dieses Interesse an jedwedem Detail, natürlich. Aber die Justiz ist nicht dafür da, jedwedes besondere und absonderliche Interesse zu befriedigen. Nur das Strafverfahren gegen den Angeklagten ist öffentlich, der Vollzug der Strafe ist es nicht. Der Anspruch der Öffentlichkeit auf ein Dabeisein endet mit dem Urteil.

Ein Verurteilter darf nicht öffentlich ausgestellt werden; und die Justiz muss alles unterlassen, was an eine solche Ausstellung und Vorführung erinnert. Ein "Public Viewing" auf den verurteilten Täter ist ein Kennzeichen finsterer Zeiten des Rechts. Es ist makaber, wenn man das Gefühl haben muss, sie kehren wieder. Die Persönlichkeitsrechte gelten auch für prominente Straftäter. Die Justiz darf keine Beihilfe zu deren Verletzung leisten. Sie missbraucht ihre Macht.

© SZ vom 02.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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