Sliema:Vater erstattet nach Tod seines Sohnes auf Malta Anzeige

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Valetta/Oldenburg (dpa) - Knapp anderthalb Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen aus Oldenburg auf Malta hat der Vater Strafanzeige gegen einen Gerichtsgutachter gestellt. Seine Anwälte hätten die Anzeige übergeben, berichtet die "Times of Malta" am Dienstag. Der Vater Alexander Mansholt sagte der Zeitung, dass die Erklärungen, die er vom Gericht zum Tod seines Sohnes erhalten habe, keinen Sinn ergeben. Die Anwälte werfen dem Experten vor, falsche Erklärungen angegeben zu haben. "Es scheint so, als ob die Organe des verstorbenen Sohnes vom Körper gestohlen und ohne die Erlaubnis der Familie entnommen wurden", schreiben die Anwälte in der Anzeige an die Polizei.

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Valetta/Oldenburg (dpa) - Knapp anderthalb Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen aus Oldenburg auf Malta hat der Vater Strafanzeige gegen einen Gerichtsgutachter gestellt. Seine Anwälte hätten die Anzeige übergeben, berichtet die „Times of Malta“ am Dienstag. Der Vater Alexander Mansholt sagte der Zeitung, dass die Erklärungen, die er vom Gericht zum Tod seines Sohnes erhalten habe, keinen Sinn ergeben. Die Anwälte werfen dem Experten vor, falsche Erklärungen angegeben zu haben. „Es scheint so, als ob die Organe des verstorbenen Sohnes vom Körper gestohlen und ohne die Erlaubnis der Familie entnommen wurden“, schreiben die Anwälte in der Anzeige an die Polizei.

Die Leiche des Jungen war am 26. Juli 2016 in einer Felsspalte der Dingli-Klippen im Süden der Insel entdeckt worden. Der 17-Jährige hatte Tage zuvor ein Fahrrad geliehen und war verschwunden. Als sein Leichnam in Deutschland ankam, fehlten viele Organe. In Malta gab es eine erste Obduktion. Doch das Ergebnis liegt deutschen Behörden nicht vor. Ärzte führten in Hannover eine zweite Obduktion durch.

Einen Organspendeausweis hatte der Jugendliche nach Angaben seines Vaters nicht. Zwar gelten in den EU-Ländern verschiedene Modelle zur Organentnahme, doch auf Malta ist eine Zustimmung nötig. Falls keine Zustimmung des Toten vorliegt, können die Angehörigen entscheiden, ob Organe entnommen werden dürfen. Das sei nicht geschehen, so Mansholt.

Der Vater bietet nun eine Belohnung in Höhe von 10 000 Euro für jemanden, der Hinweise zu einer schlüssigen Todesursache geben kann. Weitere 10 000 bietet der Oldenburger für das Auffinden des verschwundenen Rucksacks samt Telefon und Gopro-Kamera des Sohnes.

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