Neutralitätsfrage:Staatsgericht: AfD-Antrag gegen Landesregierung unzulässig

Blick auf den Eingang des niedersächsischen Staatsgerichtshofs in Bückerburg. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

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Hannover/Bückeburg (dpa/lni) - Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat einen Antrag der AfD gegen die Landesregierung für unzulässig erklärt. Das teilte das Gericht in Bückeburg am Donnerstag mit. Der Antrag wurde demnach durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen.

Die AfD hatte die Klage im Juni eingereicht. Sie richtete sich gegen die Landesregierung, den früheren Innenminister Boris Pistorius und seine Nachfolgerin Daniela Behrens (beide SPD). Pistorius war zum Zeitpunkt des Antrags nicht mehr im Amt und „ist deshalb nicht mehr im Organstreitverfahren parteifähig“, wie es vom Gericht hieß. Die Landesregierung und Innenministerin Behrens müssten sich die Äußerungen des damaligen Ministers nicht als eigene Maßnahme zurechnen lassen.

Der AfD-Landesverband sah laut Staatsgerichtshof durch mehrere Äußerungen von Pistorius in einem Ende vergangenen Jahres veröffentlichten Interview eine Verletzung seines Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb.

Pistorius hatte damals in dem Interview unter anderem gesagt: „Generell versucht die AfD das Gleiche, was die NSDAP Ende der 20er-Jahre auch gemacht hat: in die Sicherheitsorgane, in die Justiz vorzudringen. Das macht die AfD ganz gezielt und strategisch.“

Weiter teilte der Staatsgerichtshof mit, dass die AfD-Anträge aus sogenannten prozessualen Gründen keinen Erfolg hatten und der Staatsgerichtshof somit nicht darüber entschied, ob die Äußerungen in dem Interview inhaltlich einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellen.

© dpa-infocom, dpa:231005-99-452016/2

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