Kriminalität:Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe

  • Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold einen 49-Jährigen am Mittwoch zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
  • Unter Tränen hatte sich Heiko V. in seinen Schlussworten bei der jungen Frau entschuldigt, deren Missbrauch er vor Jahren bestellt und angesehen hatte.

Von Jana Stegemann, Detmold

Das Landgericht Detmold hat im Missbrauchsfall Lügde am Mittwochabend ein erstes Urteil gesprochen: Der 49-jährige Heiko V. aus dem niedersächsischen Stade wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Weil diese allerdings zur Bewährung ausgesetzt ist, kann er das Gericht als freier Mann verlassen, muss aber eine Therapie machen. Die vergangenen sieben Monate hatte der Berufskraftfahrer und Feuerwehrmann in Untersuchungshaft gesessen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heiko V. in den Jahren 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen teilgenommen hatte, die den sexuellen Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens auf dem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde zeigten. Am ersten Prozesstag hatte Heiko V. gestanden, am zweiten Tag war das Verfahren gegen ihn vom Hauptverfahren gegen die beiden Hauptbeschuldigten abgetrennt worden.

Verurteilt wurde Heiko V. in zwei Fällen wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch, in einem Fall je wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch. Außerdem wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften; die Ermittler hatten in seiner Wohnung mehr als 42 000 Bild - und Videodateien gefunden. Unter Tränen hatte sich Heiko V. in seinem Schlusswort bei der jungen Frau entschuldigt, deren sexuellen Missbrauch er damals bestellt und live angesehen hatte. Die heute 19-Jährige saß die gesamte Verhandlung über im Gerichtssaal und hatte gegen ihn und Andreas V. ausgesagt.

Sie war es auch, die den Ermittlern den entscheidenden Tipp auf Heiko V. gegeben hatte. "Sie können dankbar sein, dass die junge Frau heute den Mut, die Größe und die Kraft hatte, ihre Entschuldigung persönlich anzunehmen", sagte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda. Der 19-Jährigen muss Heiko V. außerdem 3000 Euro zahlen.

Für die Chatverläufe zwischen Heiko V. und Dauercamper Andreas V., in denen sie sich zur Liveübertragung verabredeten, fand Grudda deutliche Worte: "Wie Sie in den Chats über die Mädchen geschrieben haben, ist an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten." Die "Menschenverachtung", die bei seinen Taten zum Ausdruck gekommen sei, sei "erschreckend", sagte Grudda. "Sie waren unfassbar gleichgültig und erschreckend empathielos gegenüber den Kindern."

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