Missbrauch in Lügde:Beide Hauptangeklagte legen Geständnisse ab

Missbrauchs-Prozess Lügde

Missbrauchs-Prozess Lügde: Die Angeklagten Mario S. (links) und Andreas V. sitzen zwischen ihren Anwälten.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um den hundertfachen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde haben die beiden Hauptangeklagten Geständnisse abgelegt.
  • Andreas V., 56, und Mario S., 34, räumten die angeklagten Taten am Donnerstag vor dem Detmolder Landgericht weitestgehend ein.

Von Jana Stegemann, Detmold

Andreas V. hat die Kapuze seiner grauen Sweatjacke ganz zugezogen, er hält sich zusätzlich noch einen Aktenordner vors Gesicht. Der große Mann, 56 Jahre alt, lässt sich in seinen Stuhl fallen, während die Kameras der Fotografen und Fernsehleute auf ihn gerichtet sind. Mario S., 34, betritt den Saal 165 im Landgericht Detmold hingegen ohne Sichtschutz, sein Gang ist aufrecht, der Blick fest, er wirkt beinahe selbstsicher. Die Haare hat er nach hinten gegelt, seinen auffällig roten Kinnbart gestutzt. Er trägt ein schwarzes T-Shirt, dazu eine schwarze Hose. Der Dauercamper Andreas "Addy" V. und sein Bekannter Mario S., 34, sind die Hauptangeklagten im Prozess um den Missbrauchsskandal von Lügde, der dritte Mann, dem der Prozess gemacht wird, ist der Feuerwehrmann Heiko V., 49. Ihnen wird sexueller Kindesmissbrauch in mehreren hundert Fällen vorgeworfen. Alle drei gestehen schon am ersten Prozesstag. Mario S.

macht den Anfang, lässt über seinen Anwalt Jürgen Bogner eine persönliche Erklärung verlesen. "Ich gestehe, mich an diesen Kindern vergangen zu haben", lässt Mario S. mitteilen. In der Untersuchungshaft habe er die Anklageschrift mehrmals gelesen, "da habe ich erkannt, zu welch schrecklichen Taten ich mich habe hinreißen lassen", liest sein Anwalt vor. Nur eine Tat klammert er aus, den Übergriff auf einem Spielplatz im benachbarten Steinheim. Da sei er noch ein Jugendlicher gewesen, an den Vorfall könne er sich nicht erinnern, lässt der Gelegenheitsarbeiter mitteilen.

An 17 Kindern, unter ihnen auch ein geistig behinderter Junge, soll Mario S. sich in 162 Fällen vergangen haben. Die angeklagten Übergriffe reichen bis zur schweren Vergewaltigung. Mario S. soll außerdem kinderpornografisches Material angefertigt und 4806 kinderpornografische Bild- und Videodateien besessen haben.

"Eine Wiedergutmachung wird nicht möglich sein, deshalb möchte ich vermeiden, dass die Kinder aussagen müssen. Das ist der Versuch einer Entschuldigung", liest Bogner weiter das Statement seines Mandanten vor. Auf die Fragen der Richterin nach seinem persönlichen Werdegang antwortet Mario S. ausführlich. Er erzählt von seiner Ausbildung als Baumaler und davon, dass er in den vergangenen sieben Jahre die Toiletten in einem Einkaufscenter putzte. Angesprochen auf das, was ihm vorgeworfen wird, sagt er: "Ich schäme mich und bedauere es." Zu weiteren möglichen Mittätern macht er keine Angaben.

Mitangeklagt ist auch der 49-jährige Heiko V., der mindestens viermal per Live-Chat beim sexuellen Missbrauch zugeschaut und in zwei Fällen zur sexuellen Gewalt an Mädchen aufgefordert haben soll. Auch er gesteht im Laufe des Verfahrens. Die ganze Zeit über sitzt Andreas V., den auf dem Campingplatz Eichwald alle als "Addy" kannten, stumm neben Mario S., sie tauschen keine Blicke. Das Gesicht des einstigen Dauercampers ist eingefallen. In der sechsmonatigen Untersuchungshaft hat er so viel Gewicht verloren, dass es aussieht, als hätte jemand die Luft aus seinem Körper gelassen.

Nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit lässt auch er sich erstmals zur Sache ein. Über seinen Anwalt Johannes Salmen gesteht Andreas V. beinahe alle 300 ihm zur Last gelegten Taten - elf Fälle lässt er ausklammern. Diese Verfahren werden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, wodurch sich die Opferzahl von 22 Mädchen aber nicht verringert. Fragen beantworten werde er aber nicht, auch zu seiner Biografie werde er keine Auskunft geben, lässt Andreas V. mitteilen. Und mit einem Gutachter werde er auch nicht reden. Das sind seine Bedingungen.

Im Gerichtssaal gilt die Unschuldsvermutung

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda sagt zu ihm: "Vielleicht überlegen Sie es sich ja im Laufe des Verfahrens noch anders." Grudda, die am Landgericht Detmold bereits einen der letzten großen NS-Prozesse der Nachkriegszeit gegen einen früheren Auschwitz-Aufseher geleitet hat, warnte zum Prozessauftakt vor einer Vorverurteilung der Angeklagten. "Es ist zweifelsohne abscheulich, es ist erschreckend, was da passiert sein soll. Das alles macht fassungslos. Aber in diesem Gerichtssaal gilt die Unschuldsvermutung auch für die drei Angeklagten", sagte sie eingangs eindringlich in Richtung der 30 Zuschauer, 30 Journalisten und 18 Nebenklageanwälte, die im größten Saal des Gerichts sitzen. Und: Es würden in diesem Verfahren auch nicht die zahlreichen Behördenfehler, sondern die individuelle Schuld der Angeklagten verhandelt, betont Grudda.

Vor dem Prozess hatten alle Opferanwälte ihre Hoffnung ausgedrückt, dass die Angeklagten durch ihre Aussagen den 33 mutmaßlichen Opfern Leid ersparen würden. Das ist zwar passiert, doch alle Mädchen und Jungen werden wohl dennoch vor der Jugendkammer erscheinen müssen. Die Richterin wolle sich "ein eigenes, umfassendes Bild" von den Opfern machen, teilte eine Gerichtssprecherin später mit. Bei den Vernehmungen der Kinder solle es aber nicht mehr um konkrete Taten gehen, sondern um deren Folgen. Zunächst sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte Ende August fallen.

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