Leserdiskussion:Wird die Fixierung von Psychiatriepatienten zu Recht erschwert?

"Die staatliche Freiheitsentziehung ist die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und ist nur in besonderen Fällen verfassungsrechtlich gerechtfertigt", sagt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. (Foto: dpa)

Längere Fixierungen von Psychiatriepatienten müssen künftig von Richtern genehmigt werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten zwei Psychiatrie-Patienten, die ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt sahen.

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  • Meldung: Fixierung von Psychiatriepatienten nur mit richterlicher Genehmigung

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