Leipzig (dpa) - Gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr nach einem Streit einen Strafbefehl erlassen. Dabei ging es um eine Auseinandersetzung mit einem jungen Mann in einem Leipziger Hotel am 1. Mai 2022. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und versuchten Nötigung hatte sich hinreichender Tatverdacht ergeben, wie ein Sprecher der Justizbehörde am Samstag auf Nachfrage sagte. Der Strafbefehl „ist seit November rechtskräftig“. Zur Höhe der damit verhängten Geldstrafe werden keine Angaben gemacht. Mross schilderte den Vorgang in der „Bild“, die auch zuerst über den Fall berichtete.
Danach gab es keine Gerichtsverhandlung, weil der Sänger nicht Einspruch gegen die Entscheidung einlegte. Der Mann habe ihn zunächst beim Abendessen im Restaurant als „Schlagerfuzzi“ und „Playback-Künstler“ beleidigt und beschimpft, sagte Mross der Zeitung. Als er dem Sänger dann zum Zimmer gefolgt sei und sich weiter über ihn lustig gemacht habe, habe Mross ihn am Hemdkragen gepackt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven“, sagte Mross. „Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.“
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