Landgericht Itzehoe:Frau muss sich für gewaltsamem Tod des Mannes verantworten

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Ein Mann stirbt in seiner Wohnung in Brunsbüttel. Zunächst vermutet niemand eine Gewalttat. Dann wenden sich die Kinder an die Polizei. Nun steht die 48 Jahre alte Frau wegen Totschlags vor dem Landgericht Itzehoe. Was ist in der Wohnung passiert?

Von André Klohn, dpa

Itzehoe (dpa/lno) - Mit einem Aktenordner aus Pappe vor dem Gesicht nimmt die Frau im Saal 12 des Landgerichts Itzehoe Platz. Ihre Haare sind unter einem Kopftuch verborgen. „Ich bin Witwe“, übersetzt der Dolmetscher die Worte der 48-Jährigen. Sie muss sich seit Donnerstag verantworten, weil sie ihren Mann am 15. Februar in der gemeinsamen Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) erschlagen haben soll. Zur Sache macht die Angeklagte am ersten Verhandlungstag keine Angaben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag vor. Die Angeklagte und das Opfer sind beide pakistanische Staatsangehörige. Die Frau soll an jenem Tag im Februar zunächst verbal mit ihrem Mann in Streit geraten sein, ihn dann mit der Hand und später mit einem Hausschuh mit fester Sohle vor allem gegen den Kopf geschlagen haben, wie Staatsanwältin Maxi Wantzen bei der Anklageverlesung berichtet. Dann sei das Opfer gestürzt, die Frau habe schließlich den Couchtisch angehoben und ihr Opfer mit dem Tischbein am Hals getroffen.

Zur Todesursache gebe es zwei Möglichkeiten, sagte die Staatsanwältin. Entweder seien bereits die Schläge gegen den Kopf Grund für den späteren Tod des Mannes gewesen. Wahrscheinlicher sei jedoch, dass das Opfer durch die Gewalteinwirkung gegen den Hals letztlich erstickt sei.

Doch zunächst landete der Fall überhaupt nicht bei der Staatsanwaltschaft. „Der Arzt, der die Leichenschau gemacht hat, hatte das nicht gesehen“, sagte Wantzen am Rande der Verhandlung. Das Opfer sei bereits gebrechlich gewesen. Der Arzt habe einen Fehler gemacht. Aber auch in der Familie habe zunächst niemand eine Gewalttat vermutet. Die Angehörigen seien zunächst von einem Herzinfarkt ausgegangen. „Für uns war es unklar. Es passte halt alles: Der war alt, pflegebedürftig, die Familie ordentlich, keine Gewaltspuren.“

Letztlich wandte sich die Familie an die Behörden. Die Kinder des Paares hätten die Polizei eingeschaltet, sagte die Tochter des Mannes aus erster Ehe am Rande des Prozesses. Die 32-Jährige verfolgte den Verhandlungstag im Saal. Die zweite Frau ihres leiblichen Vaters sei nach dem Geschehen durcheinander gewesen. „Sie meinte, dass sie nichts damit zu tun hat, aber die Kinder hatten dann irgendwie einen Verdacht“, sagte die Frau.

Noch am Abend des 15. Februar seien ihr Mann, ihr Bruder und ihr Schwager nach Brunsbüttel gefahren. Dort habe ihr Vater mehrere Stunden nach dem Geschehen noch immer gelegen. „Er war blutüberströmt“, sagte die Frau. Ihr 71 Jahre alter Vater sei pflegebedürftig gewesen. Seine Frau habe sich in der Folgezeit komisch verhalten, Kleidungsstücke weggeworfen. „Dann fehlten die Latschen von ihr.“

Im Gerichtssaal sprach die Angeklagte die Tochter ihres Mannes an. „Sie sagt schon die ganze Zeit, dass es ihr leid tut“, sagte die 32-Jährige. „Er war sehr alt, sie hat das ausgenutzt.“ Sie hoffe, „dass sie nicht davonkommt“. Ihr Vater habe nicht einmal mehr die Kraft gehabt, richtig zu laufen.

Zeugen vernahm das Gericht am Donnerstag noch nicht. Dies ist nach Angaben des Vorsitzenden Richters Johann Lohmann erst im November geplant. Der Prozess wird am 19. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil könnte Anfang Dezember fallen.

© dpa-infocom, dpa:231004-99-440719/5

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