Kriminalität:Zehn Jahre Gefängnis für Pistorius gefordert

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Pretoria (dpa) - Zehn Jahre lang soll Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius nach dem Willen der Staatsanwaltschaft im Gefängnis für die fahrlässige Tötung seiner Freundin büßen.

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Pretoria (dpa) - Zehn Jahre lang soll Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius nach dem Willen der Staatsanwaltschaft im Gefängnis für die fahrlässige Tötung seiner Freundin büßen.

„Zehn Jahre sind das Minimum“, sagte Chefankläger Gerrie Nelvor dem Obersten Gericht in Pretoria. Die Gesellschaft erwarte eine harte Gefängnisstrafe. Richterin Thokozile Masipa hatte den 27-Jährigen im September bereits für schuldig befunden, am Dienstag will sie nun das Strafmaß verkünden.

Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft, aber auch nur ein deutlich kürzerer Hausarrest. Pistorius hatte die 29-Jährige in der Nacht zum 14. Februar 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa nahe Pretoria erschossen.

In seinem Schlussplädoyer wies der Staatsanwalt Forderungen der Verteidigung scharf zurück, Pistorius lediglich unter Hausarrest zu stellen und ihm gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen. Die Vorstellung, dass Pistorius dann in der Luxusvilla seines Onkels wohnen und erneut als Profisportler viel Geld verdienen könnte, nannte Nel angesichts des Leids der Opfer-Familie „schockierend“. Die Tötung eines Menschen sei auch dann ein schlimme Tat, wenn sie fahrlässig erfolgt, erklärte Nel.

Pistorius hat beteuert, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben. Die Richterin akzeptierte dies und wies die von Staatsanwalt Nel erhobene Anklage wegen Mordes aus Mangel an Beweisen zurück. Für Mord hätte Pistorius obligatorisch eine lebenslange Haftstrafe bekommen - in der südafrikanischen Rechtspraxis 25 Jahre.

Der Staatsanwalt erklärte jetzt, wenn das Gericht den Angeklagten nicht so hart bestrafe, wie die Öffentlichkeit zu Recht erwarte, könne dies negative Rückwirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Bei der Bestimmung des Strafmaßes müsse das Leid der Familie des Opfers stärker berücksichtigt werden, als die Gefühle und die Behinderung von Pistorius. „Die Familie wird den Verlust niemals verwinden.“

Zuvor hatte Verteidiger Barry Roux dringend von einer Gefängnisstrafe für Pistorius abgeraten. Der Behindertensportler habe echte und tiefe Reue gezeigt und er leide zutiefst darunter, dass er in tragischen Umständen versehentlich seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen habe. Pistorius, der wieder in einem dunklen Anzug und mit einem schwarzen Trauerschlips erschienen war, brach während des Plädoyers zum wiederholten Mal in Tränen aus.

Roux verwies auch auf das in afrikanischen Gesellschaften verwurzelte humanistische Prinzip des „Ubuntu“. Es bevorzugt Vergebung und Wiedergutmachung durch Leistungen für das Gemeinwohl gegenüber Rache und Vergeltung. Dieser Grundsatz möge für kleinere Vergehen anwendbar sein, erwiderte der Staatsanwalt. „Aber dies hier ist ein sehr schwerwiegender Fall.“

Pistorius sei doch schon ein gebrochenen Mann, erklärte Roux am vierten Tag der Strafmaß-Anhörungen. Das Gefängnis würde ihn endgültig brechen. „Er hat alles verloren“, sagte Roux. „Er hat einen Menschen verloren, den er liebte, seine Selbstachtung, die meisten seiner Freunde, all sein Geld.“ Direkt an die Richterin gewandt, fragte der Anwalt: „Ist das ein Mensch, den sie aus der Gesellschaft entfernen müssen? Wir sagen: Nein.“

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