Wiesbaden:GdP: Eignungsverfahren auf den Prüfstand stellen

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Trotz registrierter Straftaten sind in Hessen mehrere Polizeianwärter in den gehobenen Dienst eingestellt worden. Im Ausbildungsjahrgang des 23-jährigen Mannes, der in eine tödliche Messerstecherei in Wiesbaden verwickelt ist, gebe es 22 weitere Anwärter mit Einträgen im Polizeiauskunftssystem (Polas), sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Grün, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Grün sprach von einem schlimmen Versagen und forderte, das gesamte Eignungsauswahlverfahren müsse auf den Prüfstand gestellt werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Trotz registrierter Straftaten sind in Hessen mehrere Polizeianwärter in den gehobenen Dienst eingestellt worden. Im Ausbildungsjahrgang des 23-jährigen Mannes, der in eine tödliche Messerstecherei in Wiesbaden verwickelt ist, gebe es 22 weitere Anwärter mit Einträgen im Polizeiauskunftssystem (Polas), sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Grün, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Grün sprach von einem schlimmen Versagen und forderte, das gesamte Eignungsauswahlverfahren müsse auf den Prüfstand gestellt werden.

Der 23-Jährige war nach Angaben der Wiesbadener Staatsanwaltschaft vor seiner Einstellung bei der Polizei wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung registriert und nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Über die Hintergründe der anderen Fälle habe er keine Informationen, sagte der GdP-Chef. In Polas werden auch geringfügige Delikte wie Schwarzfahren erfasst.

Der Polizeianwärter steht im Verdacht, mit zwei weiteren Männern für den Tod eines 19-Jährigen verantwortlich zu sein. Der 24 Jahre alte Hauptverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Bei der Aufklärung der Tat gebe es keine neuen Erkenntnisse, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen liefen, der 24-Jährige habe sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Opfer war in der Nacht zum Sonntag in der Wiesbadener Innenstadt mit einem Stich in die Herzregion umgebracht worden.

Das Innenministerium hatte nach den Erkenntnissen über die kriminelle Vorgeschichte des 23-Jährigen erklärt, die Hessische Polizeiakademie werde das Eignungsauswahlverfahren nun einer gründlichen Prüfung unterziehen. Zu den neu bekannt gewordenen Fällen wollte sich das Ministerium am Freitag auf Anfrage nicht äußern. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte auf dem Hessentag in Rüsselsheim, wenn ein Polizeianwärter in ein polizeiliches System eingetragen ist, sei das noch kein Ausschließungsgrund. Sei er jedoch in eine Gewalttat verwickelt, müsse das geprüft werden.

Grün betonte, bei der Eignungsprüfung des 23-jährigen Tatverdächtigen hätte gleich an zwei Stellen die Reißleine gezogen werden müssen: Der Mann sei als Jugendlicher in ein Körperverletzungsdelikt verwickelt gewesen und noch dazu als Täter geführt worden. Grundsätzlich ausgeschlossen sei jedoch eine Einstellung in den Polizeidienst, wenn Bewerber aufgrund ihres Persönlichkeitsbilds als aggressiv oder gewalttätig gelten. „Wie das trotzdem passieren konnte, ist mir schleierhaft.“ Damit die Polizei keinen Schaden nehme, müsse es eine „lückenlose Aufklärung aller Fälle geben“, forderte der GdP-Landesvorsitzende. Außerdem müsse künftig der Personalrat viel enger in das Auswahlprozedere eingebunden werden.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben von Grün 85 Anwärter abgelehnt, weil sie Einträge im Polizeiauskunftssystem hatten. 2015 habe die Zahl bei 48 gelegen. Grundsätzlich prüft die Polizeiakademie nach eigenen Angaben bei jedem Bewerber, ob dieser strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ist der Bewerber gerichtlich bestraft, ist eine Einstellung als Polizeianwärter ausgeschlossen. Darüber hinaus werden unabhängig von einem Verfahrensausgang alle polizeilich relevanten Erkenntnisse mit in das Verfahren einbezogen.

Ob ein Bewerber trotz polizeilicher Erkenntnisse ausnahmsweise zum Eignungsauswahlverfahren zugelassen wird, entscheidet die Polizeiakademie nach einer individuellen Prüfung. Diese Sonderregelung ist aber ausgeschlossen, wenn es die negativen Persönlichkeitsmerkmale gibt. Bei dem 23-Jährigen gab es für seine Einstellung laut Innenministeriums keine individuelle Prüfung.

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