Pretoria (dpa) - Die Richterin im Pistorius-Prozess hat dem Angeklagten „grobe Fahrlässigkeit“ vorgeworfen. Als der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius in der Valentinsnacht 2013 vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abfeuerte, hätte er wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Das sagte die Richterin in Pretoria bei der Erläuterung des noch zu verkündenden Strafmaßes. Die Verteidigung bat darum, ihm das Gefängnis zu ersparen und nur Hausarrest zu verhängen.
Kriminalität:Richterin: Pistorius handelte grob fahrlässig
Pretoria (dpa) - Die Richterin im Pistorius-Prozess hat dem Angeklagten "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen. Als der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius in der Valentinsnacht 2013 vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abfeuerte, hätte er wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Das sagte die Richterin in Pretoria bei der Erläuterung des noch zu verkündenden Strafmaßes. Die Verteidigung bat darum, ihm das Gefängnis zu ersparen und nur Hausarrest zu verhängen.
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