Paderborn:Höxter: Urteil gegen Wilfried W. rechtskräftig

Paderborn (dpa/lnw) - Das Urteil gegen Wilfried W. im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist rechtskräftig. Das Landgericht Paderborn hatte den 48-Jährigen Anfang Oktober zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. "Seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben keine Revision eingelegt", sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Paderborn (dpa/lnw) - Das Urteil gegen Wilfried W. im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist rechtskräftig. Das Landgericht Paderborn hatte den 48-Jährigen Anfang Oktober zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. „Seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben keine Revision eingelegt“, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Im Fall der zu 13 Jahren Haft verurteilten Angelika W. hat die Verteidigung dagegen das Rechtsmittel genutzt. „Auf Mord durch Unterlassen ist bislang sehr selten von deutschen Gerichten entschieden worden. Ich habe, wie bereits im Gericht angekündigt, fristwahrend Revision eingelegt“, sagte der Rechtsanwalt Peter Wüller. Er wolle sich zuerst das schriftliche Urteil anschauen, das ihm noch nicht vorliege. „Im neuen Jahr entscheiden wir dann, ob es bei der Revision durch den Bundesgerichtshof bleibt.“

Das Landgericht hatte im Fall von Angelika W. strafmildernd die Kronzeugenregelung angewandt. Erst durch die umfassende Aussage der 49-Jährigen war der Tod eines der zwei Opfer in dem Haus in Höxter aufgeklärt worden, obwohl es keine Leiche gab.

Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: