Neuruppin:Staatsanwaltschaft prüft Wahlzettel-Foto von Gnauck

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin prüft die Strafbarkeit eines Tweets des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck, worin er am Wahlsonntag ein Foto eines Wahlscheins...

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Neuruppin (dpa/bb) - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin prüft die Strafbarkeit eines Tweets des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck, worin er am Wahlsonntag ein Foto eines Wahlscheins veröffentlicht hatte. „Wir prüfen einen Anfangsverdacht wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses“, sagte Cyrill Klement, Leiter der politischen Abteilung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin am Mittwoch auf Anfrage. Mehrere Medien hatten berichtet. „Bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten leiten wir Ermittlungen ein“, so Klement.

Der Tweet zeigte den Wahlschein mit zwei Kreuzen für Gnauck selbst und seine Partei. Der Eintrag ist bei Twitter inzwischen gelöscht. Nach § 107 c StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienende Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat. In der Bundeswahlordnung heißt es: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“

Zu prüfen sei nun, wo Gnauck das Foto aufgenommen und ob es sich dabei um seinen eigenen Wahlschein oder den eines anderen gehandelt habe, sagte Klement. Der zuständige Wahlleiter hatte die Anzeige erstattet. Die AfD war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Birgit Bessin, sagte am Montag im Landtag, dass sie von dem Vorfall noch nichts wüsste.

Gnauck war im Wahlkreis 57 (Uckermark - Barnim I) als Direktkandidat dem SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke unterlegen - kann aber über die Landesliste ins Parlament einziehen.

© dpa-infocom, dpa:210929-99-416855/2

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