Neubrandenburg:Todesschuss eines Polizisten: Ermittlungen eingestellt

Neubrandenburg (dpa/mv) - Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen mutmaßlichen Einbrecher in Neubrandenburg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. "Der Einsatz der Schusswaffe erfolgte im Rahmen des Notwehrrechts", erläuterte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Donnerstag. Den Ermittlungen zufolge war der 27-Jährige am 28. Februar mit zwei Mittätern in ein Ladenbistro in der Neubrandenburger Oststadt eingebrochen. Die Einbrecher sollen 30 000 Euro erbeutet haben.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen mutmaßlichen Einbrecher in Neubrandenburg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. „Der Einsatz der Schusswaffe erfolgte im Rahmen des Notwehrrechts“, erläuterte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Donnerstag. Den Ermittlungen zufolge war der 27-Jährige am 28. Februar mit zwei Mittätern in ein Ladenbistro in der Neubrandenburger Oststadt eingebrochen. Die Einbrecher sollen 30 000 Euro erbeutet haben.

Nach einem Zeugenhinweis überraschten zwei Polizeibeamte die Einbrecher auf frischer Tat. Statt sich den bewaffneten Polizisten zu ergeben, sprühte einer der Männer einem Beamten aus kurzer Entfernung Reizgas ins Gesicht. Der dadurch verletzte Polizist schoss aus seiner Dienstpistole und traf den Mann seitlich in den Oberkörper. Dieser starb trotz der medizinischen Behandlung des zweiten Polizeibeamten später im Krankenhaus an einer Lungenverletzung. Das Opfer stammte aus Berlin.  

Notwehr ist nach den Worten Zeislers die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Angesichts der konkreten Situation habe dem Beamten dafür ein milderes Mittel nicht zur Verfügung gestanden. Daher sei der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt gewesen. 

Das Verfahren gegen die in Untersuchungshaft sitzenden Mittäter des Opfers wegen räuberischen Diebstahls ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Mit dem Fall will sich auch der Innenausschuss des Schweriner Landtags befassen.

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