Mühlhausen/Thüringen:Gefängnisstrafe für 23-Jährigen nach tödlichem Schuss

Mühlhausen (dpa/th) - Nach einem tödlichen Schuss aus einer Dienstwaffe ist ein 23 Jahre alter Mann aus Bad Langensalza vom Amtsgericht Mühlhausen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verteilt worden. Gegen einen mitangeklagten Bundespolizisten verhängte das Gericht am Mittwoch ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ihm gehörte die Waffe, die er seinem Freund überließ. Durch den Schuss war eine 34 Jahre alte Frau in einer Wohnung getötet worden, sie verblutete durch einen aufgesetzten Schuss aus der Dienstwaffe, die rechtswidrig in einer Kommode im Schlafzimmer versteckt worden war.

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Mühlhausen (dpa/th) - Nach einem tödlichen Schuss aus einer Dienstwaffe ist ein 23 Jahre alter Mann aus Bad Langensalza vom Amtsgericht Mühlhausen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verteilt worden. Gegen einen mitangeklagten Bundespolizisten verhängte das Gericht am Mittwoch ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ihm gehörte die Waffe, die er seinem Freund überließ. Durch den Schuss war eine 34 Jahre alte Frau in einer Wohnung getötet worden, sie verblutete durch einen aufgesetzten Schuss aus der Dienstwaffe, die rechtswidrig in einer Kommode im Schlafzimmer versteckt worden war.

Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Tötungsvorsatz, den der Nebenklägervertreter sah und deshalb sechs Jahre Haft forderte, sei nicht zu erkennen. Der mittlerweile entlassene Bundespolizist muss 3000 Euro an die Frauenschutzwohnung in Bad Langensalza zahlen. „Durch eine Riesendummheit musste Ihre Freundin sterben“, sagte Richter Rüdiger Richel in der Urteilsverkündung. Beide Männer hatten sich im Prozess bei der Schwester der Getöteten entschuldigt.

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